Auszug - Parken auf den Gehwegen kommunaler Straßen in 16248 Liepe
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Herr Matthes nimmt Bezug auf die Informationsvorlage und erklärt, dass ein Gehweg nicht zugeparkt werden darf, d. h. Rollstühle bzw. Kinderwagen müssen problemlos den Gehweg passieren können, auch wenn ein Fahrzeug dort parkt. Erläutert wird weiterhin, da die Gehwege auf den kommunalen Straßen zu schmal sind, dass ein Gehwegparken nicht genehmigt werden kann.
Herr Marschner bittet dennoch zu prüfen, ob für bestimmte Straßen eine Ausnahmegenehmigung(Waldstraße, Brauerstraße, Kirchstraße) beantragt werden kann. Er schlägt deshalb vor, eine Vor-Ort-Begehung mit dem Ordnungsamt und dem Politeur durchzuführen, um das Problem »Parken auf den Gehwegen kommunaler Straßen in Liepe« zu besprechen.
Die Informationsvorlage wird zur Kenntnis genommen. |
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