Auszug - Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle
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Herr Otto erklärt, dass Tagungsordnungspunkte vom nichtöffentlichen Teil im öffentlichen Teil nicht besprochen werden dürfen. Dazu muss erst die Geschäftsordnung der Gemeinde geändert werden.
Herr Matthes erklärt, dass die untere Bauaufsichtsbehörde am 02.02.2017 in der Friedensstraße wegen des Wellblechdaches vor Ort war. Sie konnten keine Gefahr erkennen.
Die Vertretung im Zweckverband (ZWA) wird bis Jahresende neu geregelt, da die jetzige Situation rechtswidrig ist. Zum jetzigen Zeitpunkt vertritt der Amtsdirektor die Gemeinde beim ZWA. In Zukunft soll wahrscheinlich wieder der Bürgermeister die Interessen der Gemeinde vertreten.
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