Auszug - Beschluss über die Abwägung der Einwendungen zum Bebauungsplan Nr. 100 "Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung - Joachimsthaler Straße, Britz" und Zustimmung zum Flächenpoolvertrag sowie zum 2. Städtebaulichen Vertrag

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 5.1
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.04.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:45
Raum: Heimatstube Britz
Ort: Heimatstube Britz, Joachimsthaler Straße 6, 16230 Britz
BR-029/2014 Beschluss über die Abwägung der Einwendungen zum Bebauungsplan Nr. 100 "Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung - Joachimsthaler Straße, Britz" und Zustimmung zum Flächenpoolvertrag sowie zum 2. Städtebaulichen Vertrag
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Aileen Buse

Herr Guse übergab an Frau Buse das Wort.

Frau Buse informierte, dass die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit abgeschlossen ist. Die fristgerecht eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen wurden geprüft und gemäß Abwägungstabelle berücksichtigt.

Frau Buse begründet die Notwendigkeit des Flächenpoolvertrages zwischen der Gemeinde Britz und dem Landkreis.

 

Herr Wehmann informiert und beantwortet Fragen hinsichtlich der Einarbeitungen in die Abwägungstabelle.

 

Herr Guse stellt zusammenfassend fest, dass die Grundlage geschaffen wurde und lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

 


Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 100 „Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung – Joachimsthaler Straße, Britz“ entsprechend der anliegenden Abwägungstabelle.

 

Die Bürger sowie die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, sind von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu diesem Abwägungsergebnis geführt haben.

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz bestätigt den Flächenpoolvertrag zwischen dem Landkreis Barnim und der Gemeinde Britz in der anliegenden Fassung und stimmt der Unterzeichnung des Vertrages durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung und dem Amtsdirektor zu.

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz bestätigt den 2. Städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Britz und der NORMA Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co.KG und stimmt der Unterzeichnung des Vertrages durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung und dem Amtsdirektor zu.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

12

10

10

0

0

0