Auszug - Beschluss über die Satzung des Bebauungsplans Nr. 100 "Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung - Joachimsthaler Straße, Britz"
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Nach der erfolgten Abwägung kann der Bebauungsplan Nr. 100 „Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung – Joachimsthaler Straße, Britz“ beschlossen, ausgefertigt, zur Genehmigung eingereicht und öffentlich bekannt gemacht werden.
Herr Ahl fragte, wann begonnen wird?
Herr Wöhler teilt mit, das Ziel ist, noch in diesem Jahr zu eröffnen; allerdings muss die Baugenehmigung vorliegen und die Bearbeitung vom Landkreis kann noch etwas dauern. Die Bauzeit sollte dann ca. 6 Mon. dauern.
Beschluss: Die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die Planzeichnung wird gebilligt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt den Bebauungsplan Nr. 100 „Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung – Joachimsthaler Straße, Britz“ bestehend aus Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen in der vorliegenden Fassung vom 28.04.2014 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der z.Z. gültigen Fassung in Verbindung mit § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerF) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.
Dieser Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben.
Abstimmungsergebnis
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