Auszug - Anhörungsverfahren Planfeststellung Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung "Gewölbebrücke bei Chorin"
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Herr Engel erläutert dazu kurz, dass der alte Durchlass durch den Biber verstopft wurde und die DB Netz AG entschieden hat, einen Ersatzneubau für die Gewölbebrücke bei Chorin zu bauen.
Die Gemeindevertreter stellen fest, dass dies die Gemeinde Chorin aufgrund der Lage der Brückenicht wirklich betrifft.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, dass Planungsrechtlich keine Einwände zur Maßnahme bestehen.
Nachstehende Hinweise sind zu berücksichtigen: Die temporär in Anspruch genommenen Flurstücke der Gemeinde Chorin sind nach Fertigstellung der Maßnahme wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Für gegebenenfalls beanspruchte Flächen von Privateigentümern in der Gemeinde ist eigenverantwortlich die Zustimmung zur Maßnahme einzuholen.
Die betroffenen Gemeinde- und Ortsstraßen/-wege befinden sich im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin. Die Auflagen der Reservats Verwaltung sind zu beachten.
Den konkreten Baubeginn und die Dauer der Maßnahme sind der Gemeinde rechtzeitig mitzuteilen.
Vor Beginn der Maßnahme ist der Zustand der beanspruchten kommunalen Ortsstraßen und Wege zu dokumentieren und eine gemeinsame Schlussbegehung nach Fertigstellung mit der Amtsverwaltung zu vereinbaren.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Brücke über die Anlagen der DB AG (Golzower Weg) Tonnagen begrenzt ist und nur für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, einschl. ihrer Anhänger nicht befahren werden darf.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Die Stellungnahme der Gemeinde als Träger öffentlicher Belange wurde dem Landesamt für Bauen und Verkehr übersandt. |
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