Auszug - Anhörungsverfahren Planfeststellung Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung "Gewölbebrücke bei Chorin"

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.3
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:10
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-013/2017 Anhörungsverfahren Planfeststellung Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung "Gewölbebrücke bei Chorin"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Engel erläutert dazu kurz, dass der alte Durchlass durch den Biber verstopft wurde und die DB Netz AG entschieden hat, einen Ersatzneubau für die Gewölbebrücke bei Chorin zu bauen.

 

Die Gemeindevertreter stellen fest, dass dies die Gemeinde Chorin aufgrund der Lage der Brückenicht wirklich betrifft.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, dass Planungsrechtlich keine Einwände zur Maßnahme bestehen.

 

Nachstehende Hinweise sind zu berücksichtigen:

Die temporär in Anspruch genommenen Flurstücke der Gemeinde Chorin sind nach Fertigstellung der Maßnahme wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Für gegebenenfalls beanspruchte Flächen von Privateigentümern in der Gemeinde ist eigenverantwortlich die Zustimmung zur Maßnahme einzuholen.

 

Die betroffenen Gemeinde- und Ortsstraßen/-wege befinden sich im Biosphärenreservat

Schorfheide-Chorin. Die Auflagen der Reservats Verwaltung sind zu beachten.

 

Den konkreten Baubeginn und die Dauer der Maßnahme sind der Gemeinde rechtzeitig

mitzuteilen.

 

Vor Beginn der Maßnahme ist der Zustand der beanspruchten kommunalen  Ortsstraßen und

Wege zu dokumentieren und eine gemeinsame Schlussbegehung nach Fertigstellung mit der Amtsverwaltung zu vereinbaren.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Brücke über die Anlagen der DB AG (Golzower Weg) Tonnagen begrenzt ist und nur für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,

einschl. ihrer Anhänger nicht befahren werden darf.  

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

8

8

0

0

0

 


  Beschluss: 23.02.2017 Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen
Termingerecht am 13.03.2017 realisiert Koordinierung:
Bauamt  
Sachbearbeiter/-in: Birgit Luedecke  
Termin: 21.03.2017 Status: 13.03.2017
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

 

Die Stellungnahme der Gemeinde als  Träger öffentlicher Belange wurde dem Landesamt für Bauen und Verkehr übersandt.