Auszug - Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 09.02.2017

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 2
Gremium: Amtsausschuss
Datum: Do, 02.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:00
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Die Anwesenheitsübersicht ist fehlerhaft. Für die Stadt Oderberg war nicht Herr Gramss anwesend, sondern Frau Ledwig. Weitere Einwände gegen die Niederschrift werden nicht erhoben.

 

Herr Dr. Gollner möchte jedoch eine Anmerkung zur Aussage von Herrn Kai Püschel unter TOP 7.5 der Sitzung am 2. Februar 2017 tätigen und trägt folgendes vor:

 

»Die Behauptung vom Herrn Püschel, dass ich damals für die Nutzung des Krafthauses durch die Gemeinde Niederfinow gewesen sei, ist in dieser Form unwahr. Wahr ist, dass ich zur Zeit der Planung des Krafthauses als technisches Museum dafür eintrat, dass die Gemeinde Träger des Krafthauses als freiwilliger Aufgabe werden sollte.

 

Einen entsprechenden Antrag zur Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung Niederfinow hat seinerzeit Siegfried Schiefelbein rechtswidrig nicht in die Tagesordnung aufgenommen.

 

Das Amt Britz-Chorin konnte aus rechtlichen Gründen ebenso wenig Träger des Krafthauses sein wie es nicht Träger des Klosters Chorin sein konnte.

 

Wäre meinen damaligen Anträgen stattgegeben worden, wäre heute die Gemeinde Niederfinow für eine damalige Eigenbeteiligung von ca. 6000 € Eigentümer des Krafthauses und eines wohl mehr als 600 qm großen Grundstückes mitten im Gelände des Schiffshebewerkes im Wert von schätzungsweise 1 Mio. € geworden.

 

Das Innenministerium hat im Aufsichtswege versucht, die rechtswidrige Trägerschaft von Kloster und  Krafthaus zu korrigieren. Hinsichtlich des Klosters ist das gelungen. Das Amt hat mit dem Verlust der Trägerschaft des Klosters sogar wirtschaftlich profitiert. Bei der Änderung der Trägerschaft zum Krafthaus war die Lage anders. Die Veränderung der Trägerschaft hätte auch den Verlust einer Immobilie im Wert von ca. 1 Mio.  € für das Amt bedeutet. Dagegen hat sich das Amt gesträubt.

 

Daher gab man sich mit der Lösung zufrieden, zumindest das Amt wirtschaftlich von der rechtswidrigen Trägerschaft und ihrem ständigen Defizit zu befreien.

 

Die damals dem Amt botmäßige Gemeindevertretung Niederfinow hat dieses Verlustgeschäft geschluckt. Eigentlich hätte die Kommunalaufsicht diese Übernahme verbieten müssen, da sie den Grundsätzen der Haushaltsführung widerspricht.

 

Ich beantrage, diese Gegendarstellung in das Protokoll der Sitzung nachfolgend der Behauptung von Herrn Püschel einzustellen.«