Auszug - Beschluss über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 33 (1) Ziffer 1 EigV für den Eigenbetrieb Kloster Chorin

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.3
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-019/2017 Beschluss über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 33 (1) Ziffer 1 EigV für den Eigenbetrieb Kloster Chorin
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Engel: Für das Jahr 2016 wird ein Überschuss erwartet. Der Werksausschuss empfielt der Gemeindevertretung, dem Beschluss zuzustimmen.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 33 (1) Ziffer 1 EigV für den Eigenbetrieb Kloster Chorin. Der Jahresfehlbetrag von 3.387,20 € des Wirtschaftsjahres 2015 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

10

10

0

0

0

 


  Beschluss: 30.03.2017 Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen
Termingerecht am 30.03.2017 realisiert Koordinierung: Kloster Chorin  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 13.04.2017 Status: 30.03.2017
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

 

erledigt