Auszug - Beschluss über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 33 (1) Ziffer 1 EigV für den Eigenbetrieb Kloster Chorin
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Herr Engel: Für das Jahr 2016 wird ein Überschuss erwartet. Der Werksausschuss empfielt der Gemeindevertretung, dem Beschluss zuzustimmen.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 33 (1) Ziffer 1 EigV für den Eigenbetrieb Kloster Chorin. Der Jahresfehlbetrag von 3.387,20 € des Wirtschaftsjahres 2015 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
erledigt |
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