Auszug - Begründeter Vergabevermerk gemäß § 7 Abs. 2 der Haushaltssatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
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Der Amtsdirektor informiert – mit Verweis auf die Hauptsatzung – noch einmal über die Hintergründe der Informationsvorlage und des Vergabevermerks. In Zukunft wird bei allen Vergaben so verfahren. |
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