Auszug - Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung; Änderungsanträge zur Tagesordnung
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Der Vorsitzende der Gemeindevertretung eröffnete die Sitzung und stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Herr Butzkies stellt den Antrag, dass der Tagesordnungspunkt 6 vorgezogen wird und unter Punkt 5 der Tagesordnung behandelt werden sollte. Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.
Herr Dr. Gollner stellt weiterhin den Antrag, die Tagesordnungspunkte 5.3 und 5.4 nicht auf der heutigen Sitzung zu behandeln und diese zu verschieben. Er unterstreicht seinen Antrag, indem er seine Strafanzeige gegen den Amtsdirektor vorliest und diese Tagesordnungspunkte in Zusammenhang mit der Anzeige stehen.
Herr Matthes verweist jedoch auf § 35 (2) der Kommunalverfassung und besteht auf die Behandlung der beiden Tagesordnungspunkte.
Der Tagesordnungspunkt 9.7 Kündigung Besitzüberlassungsvertrag für das Krafthaus Niederfinow wird einstimmig nicht auf der heutigen Sitzung behandelt. |
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