Auszug - Änderung der Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung Hohenfinow vom 24.11.2016 durch Ergänzung

 
 
Gemeindevertretung Hohenfinow
TOP: Ö 5.4
Gremium: Gemeindevertretung Hohenfinow Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30
Raum: Querhaus Hohenfinow
Ort: Querhaus Hohenfinow, Am Anger 33, 16248 Hohenfinow
HO-017/2017 Änderung der Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung Hohenfinow vom 24.11.2016 durch Ergänzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Keine Wortmeldungen.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt die Änderung des TOP 5.6 der Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung Hohenfinow vom 24.11.2016.

 

Es wird vor dem Beschluss als letzter Absatz eingefügt:

 

„Frau Falke stellt den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Hohenfinow für das Haushaltsjahr 2017 in der per Email vom 23.11.2016 um 20.36 Uhr übersandten Fassung

 

mit den im Ergebnishaushalt ausgewiesenen Gesamtbeträgen der

ordentlichen Erträge von 780.805,00 EUR sowie der

ordentlichen Aufwendungen von 852.065,00 EUR

 

und den im Finanzhaushalt ausgewiesenen Gesamtbeträgen der

Einzahlungen von     756.110,00 EUR sowie der

Auszahlungen von     934.095,00 EUR

 

zur Abstimmung.“

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

8

6

6

0

0

0

 


  Beschluss: 20.04.2017 Gemeindevertretung Hohenfinow ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 22.05.2017 realisiert Koordinierung:
Kämmerei  
Sachbearbeiter/-in: Astrid Gohlke  
Termin: 04.05.2017 Status: 22.05.2017
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

 

Die Haushaltssatzung 2017 wurde im Amtsblatt Nr. 1/2017 des Amtes B-C-O bekanntgemacht.  Der Landkreis Barnim nahm als allgemeine untere Landesbehörde am 03.05.2017 Stellung. Wegen des geplanten Verzehrs der Rücklagen wird die Haushaltssituation als angespannt und kritisch bewertet.

Zukünftig ist der Vorbericht stärker an die Anforderungen des § 10 KomHKV anzupassen (Darstellung der Entwicklung der Salden).