Auszug - Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Vergütungsfestsetzung des gesetzlichen Vertreters auf den Landkreis Barnim
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Die Gemeindevertretung bittet die Verwaltung um Antragstellung auf Einsetzung eines gesetzlichen Vertreters für den Eigentümer des Grundstückes in der Gemarkung Stolzenhagen, Flur 3, Flurstück 74/0.0, beim Landkreis Barnim, Rechtsamt/ Grundstücksverkehr. Information der Verwaltung: Nach Prüfung der Unterlagen kann mitgeteilt werden, dass das betreffende Flurstück am 21.10.2015 von einer Privatperson erworben wurde. Die Eintragung im Grundbuch ist noch nicht erfolgt. Beschluss: Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt den Abschluss der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Vergütungsfestsetzung des gesetzlichen Vertreters auf den Landkreis Barnim“.
Abstimmungsergebnis
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