Auszug - Einwohnerfragestunde

 
 
Gemeindevertretung Niederfinow
TOP: Ö 3
Gremium: Gemeindevertretung Niederfinow
Datum: Do, 08.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:15
Raum: Gemeindehaus Niederfinow
Ort: Gemeindehaus Niederfinow, Choriner Straße 1, 16248 Niederfinow

Bürger:

Der derzeit geplante Standort für den Dreiecksaufsteller auf dem Grundstück des Klockow-Haus ist sehr unglücklich gewählt, da dort der Aufsteller seine Wirkung verliert. Er unterbreitet den Vorschlag, dass der Aufstellort da geplant werden sollte, wo die meisten Besucher vorbeikommen.

 

Weiterhin möchte er Wissen, wo die möglichen Strafzettel vom oberen Parkplatz (Parkraumbewirtschaftung) hingehen und wie man sich ggf. dagegen wehren kann, wenn es durch eine Firma umgesetzt werden sollte?

 

Herr Matthes erklärt, dass es sich dabei dann um eine privatrechtliche Forderung handelt und diese über das Amtsgericht angefochten werden kann. Weiterhin liegen zum entsprechendenTagesordnungspunkt zusätzlich Informationen zur heutigen Sitzung vor.

 

Weiterhin möchte er Wissen, wo die Ausschreibung zum Tagesordnungspunkt 5.4 „Durchführung der Maßnahme – Niederfinow 2025 – Dorfentwicklungskonzept veröffentlicht wird und wie hoch das Budget für die Maßnahme ist?

 

Herr Dr. Gollner erklärt, dass für das Konzept zunächst 30.000,00 € geplant worden sind. Wie hoch jedoch die Maßnahme letztendlich sein wird, kann an dieser Stelle noch niemand sagen. Zunächst soll erst einmal aufgezeigt werden, was überhaupt denkbar bzw. machbar ist. Erst danach wird entschieden, was tatsächlich umgesetzt wird.

 

Herr Matthes ergänzt, dass die Veröffentlichung über die Vergabemarktplatz Brandenburg erfolgen wird.

 

Bürgerin:

Am Tag der offenen Tür des Klockow-Hauses vor 2 Jahren haben die Gäste ihre Wünsche und Vorstellungen in einem Buch niedergeschrieben. Diese Buch (Ordner) übergibt sie der Gemeindevertretung.

 

Herr Dr. Gollner bedankt sich dafür und findet diese Sache großartig. Er bedankt sich für die Übergabe des Buches.

 

Weiterhin findet sie die Urnengrabstätte nicht sehr anschaulich. Diese müsste verschönert und gepflegt werden.

 

Bürgerin:

Am Feuerwehrübungsplatz und auf dem „Mehrgenerationenplatz“ ist das Grün mittlerweile sehr hoch gewuchert. Diese Plätze müssten geschnitten werden.

 

Bürger:

Die Sandfangbecken sind voll und verhindern den Abfluss des Wassers. Die Gemeinde bzw. das Amt müsste diese kontinuierlich sauber halten.

 

Herr Matthes erklärt, dass die Problematik bereits bekannt ist und alles entsprechende in die Wege geleitet wurde.

 

Bürger:

Das Geländer am Gemeindehaus ist nicht richtig befestigt und sollte repariert werden. Am Friedhof fehlt ein Handlauf für die älteren Anwohner und es sollten am Weg zum Friedhof auch ein bis zwei Bänke aufgestellt werden, da der Weg an sich bereits eine Zumutung ist. Insgesamt sind die Wege in der Gemeinde nicht sehr Behindertengerecht hergerichtet. Weiterhin behindert der enorme Buschwuchs in der Hebewerkstraße 20/21 den Verkehr. Der Grundstückseigentümer sollte aufgefordert werden, diesen Bereich zu mähen.

 

Bürger:

Die Kosten für die Bänke und die Reinigung der Pflastersteine vor er Kirche könnten sich die Gemeinde und die Kirche teilen. Weiterhin müsste das Dialogdisplay umgesetzt werden, da direkt davon das Tempo 30 Schild bereits steht. Das Ergebnis wird dadurch stark verfälscht.

 

Herr Butzkies ergänzt, dass die Zuwegung zum Friedhof katastrophal ist und sollte dringend gemacht werden.

 

Herr Rafalski erklärt, dass eine genaue Zeitschiene gleich mit besprochen werden sollte. Sonst besteht die Gefahr, dass zum Ende des Jahres wieder einmal nicht passiert ist.

 

Herr Dr. Gollner ergänzt, dass eine Kostenschätzung dafür notwendig ist.

 

Herr Matthes erklärt, dass die Amtsverwaltung prüfen wird, wo das Geld hergenommen werden kann.

 

Es entsteht eine Diskussion über den Haushaltsplan und dessen Finanzvolumens.

 

Die Amtsverwaltung soll prüfen, wie viel die Gemeinde zur freien Verfügung hat (nicht ausgewiesene Mittel).

 

Herr Welk möchte wissen, ob die Gemeinde Strafzinsen für das gesparte Geld zahlen muss.