Auszug - Verlegung der Ausstiegshaltestelle in Chorin (Dorf)
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Horst: Seit einiger Zeit ist die Situation mit der Ausstiegstelle in Chorin (Dorf) nicht zufriedenstellend.
Herr Polster: Der Haupt- und Finanzausschuss hat mehrheitlich die Empfehlung ausgesprochen, dass die Ausstiegsstelle zu verlegen. Diesbezüglich gab es auch schon einen Ortstermin mit der BBG. Demnach sollen die Busse benannt werden, die von der Verlegung betroffen sind. Die Verlegung hätte auch keine weiteren finanziellen Auswirkungen. Beschluss: Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Verlegung der Ausstiegshaltestelle vor dem Grundstück Choriner Dorfstraße Nr. 15 in Chorin (Dorf).
Das Amt Britz-Chorin-Oderberg wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde zu stellen und bei positiver Bescheidung des Antrages die für seine Umsetzung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Abstimmungsergebnis
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |