Auszug - Teileinziehungsverfahren Blütenberger Weg, Tonnagebegrenzung auf 7,5 t
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Herr Matthes ergänzt zur Beschlussvorlage, dass es lediglich darum geht, von beiden Seiten die gleiche Tonnagebegrenzung zu haben.
Herr Guse hinterfragt, wie die Einhaltung überprüft werden soll. Was wird da unternommen?
Frau Gersdorf wirft ein, dass das nur eine »Gleichschalterei« sei. Es ist eine für die Landwirtschaft freigegebene Straße und damit wird trotzdem mit höherer Tonnage darüber gefahren. Die Tonnagebegrenzung ist eher nicht durchzusetzen.
Herr Kappes fordert bei der Erteilung einer Baugenehmigung die Begrenzung der Zuwegung in das Genehmigungsschreiben zu formulieren.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Teileinziehung für die Straße „Blütenberger Weg“, in diesem Fall die Erhöhung der Tonnagebegrenzung von 3,5 t auf 7,5 t. Die beabsichtigte Teileinziehung wird gemäß § 8 Abs. 3 BbgStrG öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit für einwendungen zu geben.
Zudem beschließen die Gemeindevertreter die oben beschriebene Aufstellung der Verkehrszeichen. Das Amt Britz-Chorin-Oderberg wird hierfür beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der unteren Straßenverkehrsbehörde zu stellen und bei positiver Bescheidung des Antrages die für seine Umsetzng notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Weitergegeben an Ordnungsamt zur Beantragung Verkehrsrechtlicher Anordnung. |
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