Auszug - Teileinziehungsverfahren Blütenberger Weg, Tonnagebegrenzung auf 7,5 t
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Buse führt aus, dass im Blütenberger Weg, welcher eine ausgebaute Gemeindeverbindungsstraße zwischen Britz und Lichterfelde ist, unterschiedliche Tonnagebegrenzungen vorliegen. Aus Richtung Lichterfelde ist die Tonnagebegrenzung auf 7,5 t ausgeschildert. Aus Richtung Britz kommend, steht das Verkehrszeichen „Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t. Die Verkehrsbehörde des Landkreises drängt auf eine gemeindeübergreifende, einheitlich und abschließende Beschilderung.
Nach Beratung und weiteren Informationen von Frau Buse spricht der Bauausschus die Empfehlung aus, das Teileinziehungsverfahren Blütenberger Weg, Tonnagebegrenzung auf 7,5 t in der Gemeindevertretung zu beschließen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |