Auszug - Sachstand zur Brücke Struwenberg
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Frau Lüdecke erläutert den aktuellen Entwicklungsstand. Es erfolgte eine Orts-Begehung. Die Beseitigung der Mängel an der Brücke erfolgt als Gefahrenabwehrmaßnahme. Es ist ein Gewölbedurchlass von 1,30 m Durchmesser vom Gewässerverband vorgeschrieben. Auf Antrag wurde einer Abweichung der Durchlassgröße auf 1,20 m zugestimmt. Zwischenzeitlich wurde eine Beschilderung mit einer Tonnagebegrenzung aufgestellt und das Leistungsverzeichnis für die Baumaßnahme incl. Erneuerung des Geländers, dem setzen einer Spundwand und eines Schutzbleches liegt vor. Es ist mit einer Investitionssumme von ca. 25.000 € zu rechnen. Sie schlägt vor nun 3 Kostenangebote einzuholen um dann den Auftrag durch die Verwaltung auszulösen.
Dem wird einstimmig zugestimmt.
Die anwesenden Gemeindevertreter schlagen vor, die erst vor kurzem errichtete Beschilderung Mühlenweg/Karlswerk umzusetzen. Sie soll erst vor der Müllkippe aufgestellt werden. Weiterhin ist zu prüfen, ob ein Zusatzschild „frei für Land- und Forstwirtschaft“ angebracht werden kann.
Der Bauhof wird beauftragt, das Loch an der Ecke nach Struwenberg mit Bitumen zu schließen. |
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