Auszug - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Britz und Chorin zur Aufgabe der Schulträgerschaft

 
 
Haupt- und Finanzausschuss Chorin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Chorin Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 15.08.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:25
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-093/2017 IV Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Britz und Chorin zur Aufgabe der Schulträgerschaft
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.20

Herr Polster erläutert die Informationsvorlage und sieht in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung von Aufgaben der Schulträgerschaft zwischen der Gemeinde Britz und der Gemeinde Chorin unter § 2 Kostenreglung Probleme. Laut dieses Paragraphen hat die Gemeinde Chorin keine Mitsprache wenn beispielweise Investitionen anstehen. Er möchte dazu weitere Erläuterungen vom Hauptamt haben. Er sieht diese Vorlage noch nicht für die Gemeindevertretung Chorin als beschlussfähig an.

 

Herr Horst teilt mit, dass die Gemeinde Britz einen Schulausschuss gegründet hat und die Gemeinde Chorin darin wahrscheinlich einen Platz besetzen kann.

 

Herr Riebe erkundigt sich zur Schulträgerschaft des Ortsteils Senftenhütte.

 

Herr Horst sagt, dass im kommenden Schuljahr 2017/2018 alles wie gewohnt bleibt. Die neue Buslinie zur Schule Britz fährt erst ab September und der Fahrplan liegt noch nicht vor.

Ab dem Schuljahr 2018/2019 wird es Änderungen bezüglich der Schulträgerschaft von Senftenhütte geben.