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Verwaltung: - Es wurde die Notwendigkeit der Reparatur der Straßenbeleuchtung im Kreuzungsbereich Schwedter Straße/Straße der Jugend/Am Friedenhain dargestellt. Die Kommune ist verpflichtet Gefahrenstellen auszuleuchten. Eine Kreuzung gehört zu den Gefahrenstellen.Die Mitglieder des Ausschusses befürworten die Reparatur.
- Die Umstellung auf die festgelegten Zeiten für den Betrieb der Straßenbeleuchtung hat spätestens am 01.09.2017 zu erfolgen.
- Die Notwendigkeit zur Beschlussfassung eines Eilbeschluss zur überplanmäßigen Ausgabe der Reparaturarbeiten von Straßenteilen „Am Friedenshain“ wurde ausführlich dargestellt. Dieses wurde von den Ausschussmitgliedern befürwortet.
- Für die Arbeiten zur Neuerrichtung der Bushaltestellen im Bereich Schwedter Straße (Kreuzungsbereich Straße der Jugend und Am Friedenshein) wurden Angebote abgefragt. Abgabeschluss war der 30.08.2017. Vier Firmen wurden aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben und zwei Firmen haben aus Kapazitätsgrenzen abgesagt. Die Auswertung wurde vorgestellt. Das wirtschaftlich günstigste Angebot wurde von der Firma M&N aus Lüdersdorf abgegeben.
Ausschussvorsitzender: - Eine Bank an der Jahns Gasse ist defekt (erst mit der Baumaßnahme neu errichtet).
- Die Sitzgelegenheit auf dem Rathausvorplatz (um den Baum) ist defekt und muss repariert werden.
- Die Bänke auf dem Platz des Albrechtsberges sind defekt und sollen repariert werden.
- Die Bänke auf dem Platz neben dem ehemaligen Rathaus sind nicht mehr vorhanden und sollen ersetzt werden.
- An der Kreuzung Angermünder Straße/Schwedter Straße fehlen neue Sitzgelegenheiten (Sitzgruppe wie alt vorhanden) Eine neue Sitzgruppe soll errichtet werden.
- Die durch die Baumaßnahme entfernte Sitzbank am Gehweg Schwedter Straße neben der Haus Nr. 1 sollte ersetzt werden.
- Berliner Straße Uferbereich /Hausnr. 20,28) sind 2 Bänke weggefault und sollen ersetzt werden.
- Schäden am Brandhaus an der Hülfers Gasse werden immer größer, der Bewuchs im Gehwegbereich breitet sich weiter aus. Hier bedarf es einer Klärung durch das Amt.
- Allgemein ist zu klären, wie mit unbewohnten Grundstücken umzugehen ist. Die angrenzenden Gehwege wachsen langsam zu.
- Ist eine Zwangsenteignung möglich?
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