Auszug - Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Vergütungsfestsetzung des gesetzlichen Vertreters auf den Landkreis Barnim
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Herr Matthes erklärt, dass früher ein gesetzlicher Vertreter durch den Landkreis für Grundstücke bestellt worden ist, wo die Eigentümer nicht auffindbar waren. Neu ist, dass die Kommunen den gesetzlichen Vertreter bestellen müssen und auch dafür die Kosten tragen. Beschluss: Die Gemeindevertretung Parsteinsee beschließt den Abschluss der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Vergütungsfestsetzung des gesetzlichen Vertreters auf den Landkreis Barnim“.
Abstimmungsergebnis
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