Auszug - Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung
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Herr Krüger gibt an, dass er Ortsvorsteher und kein Gemeindevertreter ist. Weitere Einwände gegen den öffentlichen Teil der Niederschrift der Sitzung vom 15.08.2017 gibt es nicht. |
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