Auszug - Bericht des Amtsdirektors
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Der Amtsdirektor berichtet, dass sich der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Chorin mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung von Aufgaben der Schulträgerschaft beschäftigt hat, hierzu aber noch Klärungsbedarf sieht.
Es werden vor allem mehr Abstimmungs- und Mitspracherechte gefordert.
Herr Marten spricht sich dafür aus, den Bürgermeister der Gemeinde Chorin zu den Sitzungen des Schulausschusses Britz mit einzuladen.
Herr Guse erklärt, dass die Gemeinde Chorin ihren Schulbezirk so festgelegt hat und sich dann auch an den Kosten des Schulträgers beteiligen muss. Ein von der Gemeinde Chorin gefordertes Mitbestimmungsrecht gibt es in dieser Art auch an anderen Schulstandorten nicht.
Herr Matthes erläutert, dass es vor allen Dingen um die Abstimmung im Vorfeld von Investitionsmaßnahmen geht. Wenn sich die Gemeinde Chorin an Investitionen beteiligt, dann kann im Nachhinein keine Umlage von Abschreibungen im Rahmen des Schulkostenbeitrages mehr erfolgen. Der Schulkostenbeitrag umfasst nach jetzigem Stand zwar solche Abschreibungen auch noch nicht; das Schulgesetz befindet sich aber in einem Änderungsprozess.
Die Verwaltung wird Vorschläge erarbeiten und zur weiteren Abstimmung in den Gemeinden vorlegen.
Der Schulausschuss spricht sich dafür aus, eine Vereinbarung mit der Gemeinde Chorin zu finden, diese aber offen zu gestalten. Es wird wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass die Gemeinde Britz die Investitionskosten trägt und die Gemeinde Chorin diese über eine spätere Umlage teilweise erstattet. Alles andere würde zu Schwierigkeiten z.B. auch bei der Beantragung von Fördermittel usw. führen. |
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