Vorlage - NI-01/2014
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Die Gemeinde Niederfinow beantragt vom Amt Britz-Chorin-Oderberg die Überlassung des Krafthauses Niederfinow entsprechend des als Anlage 1 beigefügten Besitzüberlassungsvertrages mit Wirkung ab 01.03.2014 befristet bis zum 31.12.2018 zuzüglich einer unbefristeten Verlängerungsoption. Die Gemeinde Niederfinow verpflichtet sich gegenüber dem Amt Britz-Chorin-Oderberg und der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) zur Sicherstellung der Zweckbindung des Krafthauses als zentrale Touristinformation
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Der Hauptausschuss der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 19.11.2013 empfohlen, das Krafthaus bzw. dessen Betrieb vom Amt Britz-Chorin-Oderberg zu Beginn der Saison 2014 zu übernehmen. Es wird vorgeschlagen, dieses mittels eines Besitzüberlassungsvertrages zu vereinbaren. Dieser Vertrag sollte zunächst bis Ende 2018, dem Ende des Pachtvertrages für den Parkplatz, befristet werden. Die nachstehend dargestellten finanziellen Auswirkungen stellen die Betriebskosten ohne Aufwendungen für Personal dar. Die ILB als Fördermittelgeber sind von der Absicht der vorgeschlagenen Maßnahme in Kenntnis gesetzt.
Anlagen: 4
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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