Vorlage - OD-01/2014
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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Beendigung der Mitgliedschaft der Stadt im Städte- und Gemeindebund Brandenburg zum nächst möglichen Zeitpunkt.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Stadt Oderberg ist seit längerem Mitglied im Städte- und Gemeindebund. Hierfür wurde und wird jährlich ein Mitgliedsbeitrag zurzeit in Höhe von 60,00 € erhoben.
Die Aufgabe des Städte- und Gemeindebundes besteht u. a. darin, den Selbstverwaltungsge-danken zu fördern und für die Verwirklichung und Wahrung des Rechts auf kommunale Selbst-verwaltung einzutreten durch Beratung, Betreuung und Förderung eines Erfahrungsaustauschs zwischen den Mitgliedern.
Das Amt Britz-Chorin war ebenfalls Mitglied im Städte- und Gemeindebund (seit 1994). Mit dem Zusammenschluss der Ämter wurde diese Mitgliedschaft auf das Amt Britz-Chorin-Oderberg erweitert. Gegenwärtig zahlt das Amt einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 5.031,60 €. Dieser Bei-trag errechnet sich aus einem Grundbeitrag und einem Steigerungsbetrag auf der Grundlage der Einwohnerzahl im Amtsgebiet.
Im Grunde zahlt die Stadt doppelt Beitrag, einmal direkt und das zweite Mal über die Amtsumlage. Zusätzliche Leistungen erhält die Stadt aber nicht. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Mitgliedschaft der Stadt zu kündigen. Das ist immer entsprechend § 4 der Satzung des Städte- und Gemeindebundes zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Ein-haltung einer zweijährigen Kündigungsfrist zulässig, im vorliegenden Fall also zum 31.12.2016.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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