Vorlage - HO-004/2016 IV

 
 
Betreff: Information zum Ersatzneubau Wegebrücke über die HOW km 80,15 in 16248 Liepe
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Herr Jörg Schellhase
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hohenfinow Information
18.02.2016 
Gemeindevertretung Hohenfinow zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
HO-004.2016 IV_Anlage 1

Problemdarstellung/Sachverhalt:

Für die Wegebrücke in Liepe, die einen Wirtschaftsweg über die Havel-Oder-Wasserstraße (HOW) bei km 80,15 überführt, ist ein Ersatzneubau erforderlich und am gleichen Standort geplant. Vom Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg wurden dafür Bedarfszuweisungen zur Durchführung notwendiger und unabweisbarer Investitions­maßnahmen für die Erstellung von Planungsleistungen zur Verfügung gestellt. Zuwendungsempfänger ist die Gemeinde Liepe.

 

Weil der Ersatzneubau an gleicher Stelle wie das Bestandsbauwerk errichtet wird, ist nach Abbruch des Brückenkörpers das südliche Ufer der Wasserstraße sowohl für den Baustellenverkehr als auch für den landwirtschaftlichen Verkehr von Liepe aus nicht mehr möglich. Die Zufahrt (Baustraße) für die Herstellung des Südwiderlagers und der Sicherung des Baustellenbetriebes ist nach Prüfung der Möglichkeiten nur über die von Niederfinow ausgehenden vorhandenen und teilweise befestigten landwirtschaftlichen Wege möglich. Eine Zufahrt über Bralitz musste aufgrund der Tragfähigkeitsbeschränkung von zwei zu überquerenden Brückenbauwerken sowie der Nutzungsbeschränkung der Deichanlage ausgeschlossen werden.

 

Die vorgesehene Trassenführung der Behelfs- bzw. Baustraße ist dem beigefügten Lageplan

(Anlage 1) zu entnehmen.

 

Die gemarkungsübergreifende Benutzung und teilweise Befestigung der Behelfs- bzw. Baustraße bedarf der Zustimmung und dem Einvernehmen der Betroffenen und Träger öffentlicher Belange. Betroffene der vorgesehenen Trassenführung sind im ersten Abschnitt des Verlaufes befestigte Wegeflurstücke im Eigentum der Gemeinde Hohenfinow (Flur 1, Flurstück 358, 353) und teilweise befestigte und unbefestigte Wegeflurstücke im Eigentum der Gemeinde Niederfinow (Flur 10, Flurstück 18; Flur 7, Flurstücke 54, 27, 49, 53; Flur 6, Flurstücke 180, 135) sowie Privateigentümer. Der ursprüngliche Zustand dieser Wegeführung ist nach Fertigstellung des Brückenersatzbaus wieder herzustellen und die Befestigung zurückzubauen.

 

Für einen ca. 1.200 m unbefestigten langen Abschnitt ist eine Herrichtung/Befestigung der Wegführung mit einer ca. 75 cm starken Schottertrag- und –deckschicht erforderlich, die nach Baufertigstellung wieder zurückzubauen ist.

 

Die Gemeinde Hohenfinow und Liepe sowie Vertreter der betroffenen Landwirte haben Interesse an einem dauerhaften Verbleib der Baustraßenbefestigung angemeldet.

 

Ob ein dauerhafter Verbleib der Baustraße zuwendungsfähig ist und nicht im Widerspruch zur Maßnahme steht, ist fraglich und wird zur Zeit durch den Zuwendungsträger (Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg) geprüft. Mit entscheidend für einen möglichen Verbleib ist auch die Zustimmung der Biosphärenreservatsverwaltung. Auf Grund der vorhandenenen Schutzgebiete (Biosphäre, FFH, Vogelschutzgebiet usw.) ist dazu die Zustimmung der Biosphärenreservatsverwaltung erforderlich. Im Zuge der Benehmensherstellung mit der Biosphäre wurde sich auf Grund des sensiblen Bereiches erst einmal gegen einen dauerhaften Verbleib der Baustraße ausgesprochen.

 

Die Gemeinde Hohenfinow wird gebeten, Ihr Einvernehmen / Zustimmung zur Maßnahme zu erteilen.

 

 

Einvernehmen / Zustimmung wird erteilt:ja /nein (bitte begründen)