Vorlage - OD-002/2016

 
 
Betreff: Leistungsvertrag über die Jugendförderung mit dem Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. ab 01.01.2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Manuela Stiegler
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
08.06.2016 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2016-04-05 Anlage 2 zu OD-002-2016

Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt die Weiterführung der Aufgabenerfüllung der Jugendförderung in der Stadt Oderberg ab 01.01.2016 auf der Grundlage des Leistungsvertrages zwischen der Stadt Oderberg und dem Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. als Träger.

 

Voraussetzung für die Umsetzung des Beschlusses bildet der Beschluss des Amtsausschusses über die vertragliche Weiterführung der Jugendkoordination und der Jugendförderung ab 01.01.2016.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Für die Weiterführung der Aufgabenerfüllung im Bereich der Jugendförderung (Jufö) sollen rückwirkend zum 01.01.2016 inhaltliche und finanzielle Regelungen in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. als Träger der Jufö vereinbart werden.

 

Die bisherige finanzielle Bezuschussung durch den Landkreis wird neu auf eine Budgetierung umgestellt (Vertragsrecht), durch die die Gemeinde und der Träger in die Lage versetzt werden, die Mittelverwendung künftig flexibel dem jeweiligen Bedarf anpassen zu können, ohne die vereinbarten inhaltlichen Ziele zu vernachlässigen.

 

Rechtliche Grundlagen bilden das Sozialgesetzbuch Teile 8 und 10, der Beschluss über die Jugendhilfeplanung 2013 bis 2017 des Landkreises Barnim sowie der Leistungsvertrag über die Jugendkoordination (Juko) und die Jufö zwischen dem Amt und dem Landkreis ab 01.01.2016 (Beschluß Nr. AA-070/2015 vom 03.12.2015).

 

Der Vertrag zwischen dem Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und der Stadt Oderberg (Anlage 1) soll zunächst für ein Jahr (2016) geschlossen werden und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens vier Monate vor Ablauf des Vertrages die Kündigung erfolgt.

 

Zur Aufgabenwahrnehmung nach § 1 dieses Vertrages stellt die Stadt Oderberg dem Träger Räume im Gebäude und das Grundstück der Jugendeinrichtung „Gewächshaus“, Platz der Einheit 14 in Oderberg nach erfolgter Sanierung der Elektro-Anlage wieder in einem funktionstüchtigen Zustand zur Verfügung.

Als vorübergehendes Ausweichobjekt nutzt der Träger seit 25.04.2016 bis dahin 3 Räume und das Außengelände der ehem. Kita, Am Friedenshain 2.

 

Die Betriebs- und Unterhaltungskosten können der Übersicht zur Haushaltsplanung Jugendkoordination und Jugendförderung 2016 entnommen werden (Anlage 2).

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

11.979,27 EUR

 

KST: 80303

2016

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Mittel sind im Haushaltsplan zu veranschlagen

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Dagmar Kießling

 

Manuela Stiegler

 

Astrid Gohlke

 

Jörg Matthes

Bearbeiter/in

 

Hauptamt

 

Kämmerei

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 2016-04-05 Anlage 2 zu OD-002-2016 (10 KB)