Vorlage - LI-006/2016

 
 
Betreff: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - Vergabe von Planungsleistungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr Jörg Schellhase
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Liepe Entscheidung
05.04.2016 
Gemeindevertretung Liepe ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung Liepe beschließt:

  1. Die teilweise Umrüstung der Straßenbeleuchtung im Rahmen der förderfähigen Kosten.
  2. Die Beauftragung des Planungsbüro

Ingenieurbüro Ziesche

Bucher Chaussee 1

16341 Panketal

  1. Den Eigenanteil in Höhe von 8.744,45 € in den Haushalt 2016 einzustellen.

 

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 14.10.2015 erhielt die Amtsverwaltung die Information, dass die Richtlinie des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg zur Förderung finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetztes (KlnvFGRL) vom 07.10.2015 unterzeichnet und somit gestartet wurde.

Bestandteil der Richtlinie ist die Anlage 1 „Finanzschwache Kommunen gem. § 6 Abs. 3 KlnvFG“.

In dieser Anlage ist die Gemeinde Liepe mit einer Fördersumme von 78.700,00 € aufgeführt.

Förderfähig sind nur solche Vorhaben, die den zwei in § 3 KlnvFG aufgezählten Förderbereichen zugeordnet werden können.

Nach Prüfung der einzelnen Bereiche des jeweiligen Schwerpunktes kann diese Förderung für die Gemeinde Liepe nur für den Bereich 1 „Investitionen mit Schwerpunkt Infrastuktur“ Punkt e

–Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen-  verwendet werden.

Mit Schreiben der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) vom 21.12.2015 erfolgte die Übersendung des Zuwendungsbescheides.

Da es sich hierbei um eine Pauschalzuwendung (90 v.H.) handelt, muss bis spätestens zum 30.04.2016 mit Hilfe des Datenblattes zum Zuwendungsbescheid eine Konkretisierung der Einzelmaßnahme erfolgen.

Die Gemeinde Liepe hat sich, im Rahmen der förderfähigen Kosten, für die teilweise Umrüstung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde entschieden.

Für die Umsetzung des Vorhabens ist ein fachliches und leistungsfähiges Büro zu binden.

Dazu erfolgte durch die Verwaltung bereits ein notwendiger Leistungs- und Preiswettbewerb für die Leistungsphasen 1-9 der HOAI und besonderer Leistungen.

Es wurden fünf Planungsbüros angeschrieben.

Im Wettbewerbsergebnis empfiehlt die Verwaltung das Planungsbüro

Ingenieurbüro Ziesche

Bucher Chaussee 1

16341 Panketal

vertraglich zu binden.

Dieses wurde bereits in der Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe am 02.02.2016 vorgestellt und besprochen. Frau Krenz wurde aufgefordert, umgehend eine entsprechende Beschlussvorlage (Eilentscheidung) vorzubereiten.

 

 

 

 

 

 

 

Eilentscheidung:

 

Die Gemeindevertretung Liepe beschließt:

  1. Die teilweise Umrüstung der Straßenbeleuchtung im Rahmen der förderfähigen Kosten.
  2. Die Beauftragung des Planungsbüro

Ingenieurbüro Ziesche

Bucher Chaussee 1

16341 Panketal

  1. Den Eigenanteil in Höhe von 8.744,45 € in den Haushalt 2016 einzustellen.

 

Die Eilentscheidung ist auf Grund der Frist zum Einreichen der Konkretisierung der Pauschalzuwendung bis spätestens zum 30.04.2016 bei der ILB notwendig.

 

 

 

Britz, den 15.02.2016

 

Astrid GohlkeKlaus Marschner

amt. Amtsdirektorinehrenamtl. Bürgermeister der Gemeinde Liepe

 

.


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

88.000,00 €

5410201-50601-5221011

2016

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Aus der investiven Schlüsselzuweisung 2016

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Martina Krenz

 

Jörg Schellhase

 

Astrid Gohlke

 

Astrid Gohlke

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

amt. Amtsdirektorin

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen