Vorlage - LI-006/2016
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Die Gemeindevertretung Liepe beschließt:
Ingenieurbüro Ziesche Bucher Chaussee 1 16341 Panketal
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 14.10.2015 erhielt die Amtsverwaltung die Information, dass die Richtlinie des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg zur Förderung finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetztes (KlnvFGRL) vom 07.10.2015 unterzeichnet und somit gestartet wurde. Bestandteil der Richtlinie ist die Anlage 1 „Finanzschwache Kommunen gem. § 6 Abs. 3 KlnvFG“. In dieser Anlage ist die Gemeinde Liepe mit einer Fördersumme von 78.700,00 € aufgeführt. Förderfähig sind nur solche Vorhaben, die den zwei in § 3 KlnvFG aufgezählten Förderbereichen zugeordnet werden können. Nach Prüfung der einzelnen Bereiche des jeweiligen Schwerpunktes kann diese Förderung für die Gemeinde Liepe nur für den Bereich 1 „Investitionen mit Schwerpunkt Infrastuktur“ Punkt e –Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen- verwendet werden. Mit Schreiben der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) vom 21.12.2015 erfolgte die Übersendung des Zuwendungsbescheides. Da es sich hierbei um eine Pauschalzuwendung (90 v.H.) handelt, muss bis spätestens zum 30.04.2016 mit Hilfe des Datenblattes zum Zuwendungsbescheid eine Konkretisierung der Einzelmaßnahme erfolgen. Die Gemeinde Liepe hat sich, im Rahmen der förderfähigen Kosten, für die teilweise Umrüstung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde entschieden. Für die Umsetzung des Vorhabens ist ein fachliches und leistungsfähiges Büro zu binden. Dazu erfolgte durch die Verwaltung bereits ein notwendiger Leistungs- und Preiswettbewerb für die Leistungsphasen 1-9 der HOAI und besonderer Leistungen. Es wurden fünf Planungsbüros angeschrieben. Im Wettbewerbsergebnis empfiehlt die Verwaltung das Planungsbüro Ingenieurbüro Ziesche Bucher Chaussee 1 16341 Panketal vertraglich zu binden. Dieses wurde bereits in der Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe am 02.02.2016 vorgestellt und besprochen. Frau Krenz wurde aufgefordert, umgehend eine entsprechende Beschlussvorlage (Eilentscheidung) vorzubereiten.
Eilentscheidung:
Die Gemeindevertretung Liepe beschließt:
Ingenieurbüro Ziesche Bucher Chaussee 1 16341 Panketal
Die Eilentscheidung ist auf Grund der Frist zum Einreichen der Konkretisierung der Pauschalzuwendung bis spätestens zum 30.04.2016 bei der ILB notwendig.
Britz, den 15.02.2016
Astrid GohlkeKlaus Marschner amt. Amtsdirektorinehrenamtl. Bürgermeister der Gemeinde Liepe
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Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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