Vorlage - NI-007/2016 IV

 
 
Betreff: Grundsatzentscheidung für die Errichtung eines P&R-Stellplatzes am Bahnhof Niederfinow
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Herr Jörg Schellhase
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Information
29.02.2016 
Gemeindevertretung Niederfinow zur Kenntnis genommen   

Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

In der Gemeinde Hohenfinow gibt es zur Verbesserung der Infrastruktur und Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer Bestrebungen, das Bahnhofsumfeld zu gestalten. Der Haltepunkt der DB Netz AG der Nebenstrecke am Bf Niederfinow wird von Pendlern in Richtung Eberswalde Hbf – Werbig Pbf genutzt und aus Richtung Niederfinow hauptsächlich fußläufig erschlossen. Eine Grunderneuerung von Zugangs- und Verknüpfungsstellen ist deshalb dringend notwendig. Ziel ist es grundsätzlich eine Erleichterung für das Umsteigen zwischen dem öffentlichen Schienenverkehr und Individualverkehr (PKW) herzustellen. Die Gestaltung des Bahnhofsumfeldes trägt außerdem zur Verbesserung der die Ortslagen Struwenberg und Ortskern Niederfinow verbindenden ortsgestalterischen Aspekten bei und verbessert die Parksituation unmittelbar.

 

Auf Anfrage durch die Amtsverwaltung vom 09.10.2015 besteht die Möglichkeit, diese Maßnahme gemäß Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (RiLi ÖPNV-Invest) in den Programmentwurf mit aufzunehmen (siehe Lageplan Anlage 1, 2). Eine Fördermöglichkeit ist nur möglich, wenn eine erforderliche Mindesthöhe des Investitionsvolumens von 200 T€ erreicht wird. Diese Voraussetzung ist in Verbindung mit der Herstellung einer Zuwegung vom Bahnhof bis zur „Zugbrücke“ (Gemarkungsgrenze Niederfinow) parallel zur Landesstraße L 29 gegeben. Die Gemeinde Niederfinow würde anteilig an den Kosten beteiligt werden

 

Antragsteller für eine Beantragung von Fördermitteln ist die Gemeinde Hohenfinow, da sich die betroffenen Flächen ausschließlich in der Gemarkung Hohenfinow befinden.

 

Die Gemeinde Niederfinow sollte sich grundsätzlich dazu positionieren, ob sich an der Maßnahme für die Errichtung eines P&R-Stellplatzes für PKW und Fahrräder am Standort Bahnhof Niederfinow, einschließlich der Zuwegung bis zur „Zugbrücke“ (Gemarkungsgrenze Niederfinow) parallel zur Landesstraße L 29 beteiligt.