Vorlage - PS-006/2014

 
 
Betreff: Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und - einrichtungen sowie Einsatztechnik zwischen dem Amt Britz-Chorin-Oderberg und der Gemeinde Parsteinsee
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Solveig Spann
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Parsteinsee Entscheidung
17.03.2014 
Gemeindevertretung Parsteinsee zurückgestellt   
08.09.2014 
Gemeindevertretung Parsteinsee zurückgestellt   
Gemeindevertretung Parsteinsee Entscheidung
Anlagen:
Entwurf öffentlic rechtliche Vereinbarung Parsteinsee FWGH
Vertrag FWGH Lüdersdorf alt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt den Abschluss des  öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und –einrichtungen sowie Einsatztechnik mit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg.

 

 

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

Für die Erstellung der Eröffnungsbilanz im Zusammenhang mit der Umstellung auf den neuen doppischen Rechnungsstil ist es notwendig, das Vermögen der einzelnen Kommunen und des Amtes  zu erfassen und zu bewerten. Dies gilt auch für die bebauten Grundstücke (Feuerwehren). Die Grundstücke sind grundbuchmäßig bis auf wenige Ausnahmen den Gemeinden zugeordnet, die aufstehenden Gebäude und baulichen Anlagen werden jedoch vom Träger des Brandschutzes, dem Amt Britz-Chorin-Oderberg, für die Erfüllung seiner Aufgaben genutzt. Da die Bewertungsrichtlinie des Landes Brandenburg empfiehlt, die Bilanzierung des kommunalen Vermögens auch am wirtschaftlichen Eigentum auszurichten, ist es notwendig, dass die Gemeinden mit dem Amt eine vertragliche Vereinbarung über die Nutzung treffen. Dies soll in Form von öffentlich-rechtlichen Nutzungsverträgen geschehen. Diese öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen liegen zwar vor, jedoch beinhalten die vom ehemaligen Amt Oderberg geschlossenen öffentlich-rechtlichen Verträge keine vertragliche Regelung zum Wertausgleich.  Abweichende Regelungen zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Nutzung des Feuerwehrgebäudes vom 13.10.2008 bestehen hinsichtlich des § 1 Abs. 3, des § 2 Abs. 3 sowie des § 3 dieser geänderten Vertrages. Aus diesem Grunde und im Hinblick auf eine prüfsichere Erstellung der Eröffnungsbilanzen sind die öffentlich-rechtlichen Verträge neu, rückwirkend zum 01.01.2011 (Datum der Eröffnungsbilanz), zu schließen.  Der neu zu schließende Vertrag ersetzt den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Nutzung des Feuerwehrgebäudes  vom 13.10.2008 (Lüdersdorf).

 

Für das Feuerwehrgebäude in  Parstein ist kein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen worden, da zum Zeitpunkt der Vertragsgestaltung ein Pachtvertrag zwischen der Gemeinde und der HAGEBA mbH bestand. Als Träger des Brandschutzes ist es jedoch verpflichtend, dafür zu sorgen, dass das Eigentum auf die Gemeinde zurück übertragen wird und der Träger des Brandschutzes als wirtschaftlicher Eigentümer ausgewiesen wird.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

nein

 

 

Kosten

Kostenstelle

Haushaltsjahr

Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Deckungsvorschlag:

 

Mittel stehen nur in folgender
Höhe zur Verfügung:

 


 

 

 

 

 

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf öffentlic rechtliche Vereinbarung Parsteinsee FWGH (54 KB)    
Anlage 2 2 Vertrag FWGH Lüdersdorf alt (1826 KB)