Vorlage - CH-017/2016
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, die Aufstellung von Vz. 250 mit dem nichtamtlichen Verkehrszeichen „für Brautpaare“ an der jetzigen Stelle und die Beschaffung der amtlichen und nichtamtlichen Verkehrszeichen durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg nach Verkehrsrechtlicher Anordnung durch die Untere Straßenverkehrsbehörde und stellt die Mittel für die Beschaffung und Aufstellung der Verkehrszeichen im Haushaltsjahr 2016 bereit. Problemdarstellung/Sachverhalt:
Bei einem Vor-Ort Termin in Chorin, Amt Chorin habe ich festgestellt, dass Brautpaare, die zum Standesamt des Kloster möchten, keine Durchfahrterlaubnis lt. Beschilderung besitzen, um zum Standesamt zu gelangen und vor Ort zu parken.
Da jedoch der Weg von Amt Chorin zum Trausaal der kürzeste ist, ist es sinnvoll, die Beschilderung zu verändern, zumal für die derzeitige Beschilderung keine Verkehrsrechtliche Anordnung vorliegt.
Nach Rückspräche mit Frau Krampitz von der Unteren Straßenverkehrsbehörde besteht die Möglichkeit, dass dort die Durchfahrt nur für Fahrzeuge der Klosterverwaltung, der Forst, für Brautpaare und Rollstuhlfahrer (ZZ. 1044-10) sowie ggf. Fahrzeuge des Amtes Britz-Chorin-Oderberg erlaubt wird und diese dort auch parken können.
Es könnte anstelle des nichtamtlichen Verkehrszeichens „Winterdienst“ eine Freigabe „für Brautpaare“ erfolgen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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