Vorlage - LI-011/2014
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und –einrichtungen sowie Einsatztechnik mit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg.
Problemdarstellung/Sachverhalt: Für die Erstellung der Eröffnungsbilanz im Zusammenhang mit der Umstellung auf den neuen doppischen Rechnungsstil ist es notwendig, das Vermögen der einzelnen Kommunen und des Amtes zu erfassen und zu bewerten. Dies gilt auch für die bebauten Grundstücke (Feuerwehren). Die Grundstücke sind grundbuchmäßig bis auf wenige Ausnahmen den Gemeinden zugeordnet, die aufstehenden Gebäude und baulichen Anlagen werden jedoch vom Träger des Brandschutzes, dem Amt Britz-Chorin-Oderberg, für die Erfüllung seiner Aufgaben genutzt. Da die Bewertungsrichtlinie des Landes Brandenburg empfiehlt, die Bilanzierung des kommunalen Vermögens auch am wirtschaftlichen Eigentum auszurichten, ist es notwendig, dass die Gemeinden mit dem Amt eine vertragliche Vereinbarung über die Nutzung treffen. Dies soll in Form von öffentlich-rechtlichen Nutzungsverträgen geschehen. Diese öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen liegen zwar vor, jedoch beinhalten die vom ehemaligen Amt Oderberg geschlossenen öffentlich-rechtlichen Verträge keine vertragliche Regelung zum Wertausgleich. Aus diesem Grunde und im Hinblick auf eine prüfsichere Erstellung der Eröffnungsbilanzen sind die öffentlich-rechtlichen Verträge neu, rückwirkend zum 01.01.2011 (Datum der Eröffnungsbilanz), zu schließen. Der neu zu schließende Vertrag ersetzt den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Nutzung des Feuerwehrgebäudes vom 10.10.2008.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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