Vorlage - NI-011/2016

 
 
Betreff: Beschilderung "Achtung Bodenwellen" Waldstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Solveig Spann
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
14.04.2016 
Gemeindevertretung Niederfinow zurückgestellt   

Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, die Aufstellung von Vz. 112 „Unebene Fahrbahn“ in der Waldstraße, je ein VZ von der Dorfstraße kommend sowie von der L 291 kommend am Ortseingang Niederfinow – Waldstraße, durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg nach Verkehrsrechtlicher Anordnung durch die Untere Straßenverkehrsbehörde und stellt die Mittel für die Beschaffung und Aufstellung der Verkehrszeichen im Haushaltsjahr 2016 bereit.

 

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow hat mit Beschluss Nr. NI-044/2015 die Ausschreibung für die Beschaffung von fünf Bremsschwellen (länge 2,5 m und Höhe 30 mm) in Höhe von ca. 2.000,00 € im Haushalt 2015 und die Vergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter beschlossen und diese wurden in den Straßenkörper eingebracht. Im Nachgang zu dieser Maßnahme hat die Gemeindevertretung die Ordnungsbehörde gebeten, zu prüfen, ob die Haftung der Gemeinde für mögliche Schäden durch die Aufstellung von Verkehrszeichen reduziert werden kann.

Eine fehlende Beschilderung bei bestehenden Bodenwellen/Schlaglöchern kann eine Amtspflichtverletzung darstellen, jedoch unterliegt jeder Einzellfall der gerichtlichen Nachprüfung.

Gemäß § 45 StVO, Rd-Nr. 53 Beck´scher Kurzkommentar Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage, besteht eine Warnpflicht durch die Ordnungsbehörde. Eine Aufstellung des Vz. 112 „Unebene Fahrbahn“ von der Dorfstraße Niederfinow abbiegend in die Waldstraße und von der L 291 kommend am Ortseingang Niederfinow – Waldstraße ist unabdingbar.


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

Ca. 140 €

5410101 70601 5222000

2016

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

 

 

 

 

Astrid Gohlke

 

Astrid Gohlke

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

amt. Amtsdirektorin

Klaus/ Spann

 

Schellhase

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen