Vorlage - BR-023/2016
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt,
Problemdarstellung/Sachverhalt: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz hat in ihrer Sitzung am 27.01.2014 den Grundsatzbeschluss zum Neubau der Kindertagesstätte Britz in den Jahren 2014/2015 gefasst und dafür die Flurstücke 955, 949 und 778 der Flur 3 der Gemarkung Britz zur Verfügung gestellt.
Nach einer ausführlichen Variantendiskussion hat sich die Gemeinde Britz für den Neubau der Kindertagesstätte mit einem L-förmigen Grundriss entschieden. Die nördliche Kante des Gebäudes bildet den Abschluss zu einem im Zuge des Kita-Neubaus geplanten Verbindungsweg zwischen Eberswalder Straße und Eisenwerkstraße. Südlich des Gebäudes befindet sich der Außenbereich der Kindertagesstätte. Die Kindertagesstätte dient der Betreuung von 80 Kindern. Es besteht eine Trennung zwischen dem Krippenbereich für die 0-3-jährigen Kinder und einem Kita-Bereich für die 3-6-jährigen Kinder. Im Kita-Bereich sollen 4 Gruppen mit je 15 Kindern untergebracht werden. Im Krippenbereich soll es zwei Gruppen mit je 10 Kindern geben. Der zentral gelegene Bewegungsraum dient allen Kindern der Einrichtung als Bewegungs- und Aufenthaltsfläche und kann zusammen mit dem Foyer als Fläche für Veranstaltungen genutzt werden.
Durch das vertraglich gebundene Planungsbüro „Angelis & Partner Architekten GbR“ wurden aufgrund der in der Gemeinde vorgestellten und durch sie gebilligten Entwurfs- und Genehmigungsplanung Gesamtkosten i.H.v. 2.124.000 € gemäß Kostenberechnung nach DIN 276 ermittelt.
Der Bauantrag ist am 27.03.2015 beim LK Barnim eingereicht und mit Bescheid vom 22.02.2016 durch die Untere Bauaufsichtsbehörde genehmigt worden.
Auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung wurde im weiteren Verlauf durch das Planungsbüro in Zusammenarbeit mit der von der Gemeinde legimitierten Arbeitsgruppe die Ausführungsplanung erarbeitet.
Baubeschreibung: Gesamtabmessungen des Baukörpers: Länge ca. 53,30 m, Breite ca. 30,30 m, BGF 926,40 m², NGF 757,60 m² Der Baukörper ist eingeschossig. Maximale Höhe (ohne Technikaufbauten) ca. 5,18 m. Das Gebäude ist entsprechend seinen Hauptfunktionen in 4 Bereiche gegliedert: - zentraler Eingangsbereich mit angrenzendem Bewegungsraum, Kita-Bereich, Krippen-Bereich und Nebenräume
Bauausführung: Die Außenwände des Gebäudes werden als monolithische Wände aus Porenbeton (36,5 cm) hergestellt. Flachdach, Über- und Unterzüge werden aus Stahlbeton hergestellt. Die Pultdächer werden als Sparrendächer mit einer Zwischensparrendämmung hergestellt. Die Innenwände bestehen aus 24 bzw. 17,5 cm dicken KS-Wänden, die beidseitig verputzt werden. Die Fassade wird in den meisten Bereichen als mittelgraue Putzfassade ausgebildet. Im Bereich des Bewegungsraumes erhält die Fassade ein Verblendmauerwerk aus rötlichem Klinker und stellt dadurch eine Verbindung zur Materialität des Rathauses dar. Die Fassaden der Gruppenräume sind durch großzügige Fensterelemente bestimmt, die als Holzfenster ausgeführt werden. Zwischen den Fensterelementen befinden sich hinterlüftete vorgehängte Fassadenelemente. Diese bestehen aus einer Kombination aus Holzlamellen (Lärchenholz) und Fassadenplatten, die im Wechsel mit Tafelfarbe als Malfläche und als magnetische Flächen „bespielbar“ sind. Die Holzlamellen als natürliches Material verbinden das Gebäude mit dem natürlich gestalteten Außenbereich des Kita-Gartens. Die Dachflächen sind als Flachdächer mit Gefälledämmung (Dämmstärken und –qualität gemäß ENEV), innenliegender Entwässerung und bituminöser Abdichtung geplant. Es sind drei Oberlichter angeordnet, die zur Belichtung der innenliegenden Erschließungszonen dienen. Die Pultdächer (Gefälle 7-8 Grad) werden als Sparrendächer mit Zwischensparrendämmung, OSB-Platten und bituminöser Abdichtung ausgeführt. Die Gruppen- und Nebenräume sowie Flure erhalten einen Linoleumbelag, die Sanitärräume einen Vinylboden. Der Fußboden im Haustechnik- und im Kinderwagenraum wird mit Epoxidharz beschichtet. Der Eingangsbereich wird als Sauberlaufzone vollflächig mit einer Sauberlaufmatte ausgelegt.
Die weiteren Ausstattungsmerkmale können der nachstehenden Bemusterungsliste entnommen werde:
Gebäudetechnik Die Wärmeerzeugung der neuen Kindertagesstätte soll über eine Wärmepumpenanlage (Sole/Wasser) im Zusammenspiel mit einem Erdtank (e-Tank) erfolgen. Der e-Tank wird über eine thermische Auf-Dach-Solaranlagegeladen. Zusätzlich werden im Heizraum 2 Stück Pufferspeicher aufgestellt, die das aufgewärmte Heizungswasser für den kurzfristigen Bedarf (z.B. Trinkwassererwärmung) speichern. Sind die Speicher vollständig geladen, wird die überflüssige Wärme der Solaranlage in den Erdtank geleitet und dort in den Rohren und im Erdreich gespeichert. Innerhalb der Heizperiode dient der Erdspeicher als Wärmequelle für die Wärmepumpe. Diese hebt die Temperatur des Heizungswassers auf ein höheres Niveau, welches für die Versorgung der Fußbodenheizung ausreichend ist. Der Standort der Solarthermieanlage befindet sich auf dem Pultdach des Krippenflügels. Das erwärmte Heizungswasser wird über im Fußboden verlegte Zuleitungen zu Verteilerschränken geleitet, an die die Heizkreise der Fußbodenheizung anschließen. Die Temperaturen in den einzelnen Räumen werden individuell über Raumthermostate geregelt. Die Trinkwasserversorgung ist über einen zentralen Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz geplant. Als Heizenergie zur Trinkwassererwärmung werden innovative Energiequellen angewendet. Im Sommer erfolgt die Bereitstellung der Heizenergie ausschließlich über eine thermische Aufdach-Solaranlage. Das erwärmte Heizungswasser wird in einem Pufferspeicher bevorratet und dient als Energiequelle zur Erwärmung des Trinkwassers. Im Winter schaltet die Anlage auf Wärmepumpenbetrieb um. Die Ableitung des anfallenden Schmutzwassers ist über einen Anschluss an das öffentliche Schmutzwassernetz geplant.
Außenanlagen Der Haupteingang des Kita-Gebäudes befindet sich am noch herzustellenden Verbindungsweg zwischen Eberswalder Straße und Eisenwerkstraße. In diesem verkehrsgeschützten Bereich findet das sichere Ankommen und Verlassen der Einrichtung statt.
Der Kita-Garten ist nur über das Gebäude der Kita zugänglich. Im Garten gibt es verschiedene Spielangebote für die Kinder, welche im Freiflächengestaltungsplan dargestellt sind. Geplant ist die Errichtung eines „grünen“ Spielplatzes. Dieser soll in verschiedene Bereiche gegliedert werden, um ein Angebot für alle Altersgruppen sicherzustellen. So ist beispielsweise ein „offenes Klassenzimmer“ geplant, das ein Lehrgarten mit Obstbäumen, Insektenhotel usw. sowie Garten- und Spielkabinette beherbergt. Neben großzügig angelegten Rasen- und Sandflächen zum Toben und Buddeln, wird es auch mit Betonpflaster befestigte Flächen geben, die die Möglichkeit zum Befahren mit Roller, Bobby-Car usw. bieten. Ein zusätzliches Angebot wird der Weidenirrgarten darstellen, der den Kindern als Rückzugsort dienen kann und für zusätzlichen Bewuchs auf dem Kita-Gelände sorgt.
Der Versuch, Fördermittel für die Umsetzung dieses Vorhabens einzuwerben, war bislang erfolglos. Am 27.05.2015 wurde der Projektaufnahmebogen für die Förderung der Mehrkosten, die durch das e-Tank-System im Vergleich zu einem herkömmlichen Heizungssystem entstehen, bei der LAG Barnim eingereicht und mit Schreiben vom 29.07.2015 positiv bevotet. In mehreren persönlichen Gesprächen wurde vom Fördermittelgeber (LELF Prenzlau) dann aber klargestellt, dass eine Förderung der Mehrkosten nicht erfolgen wird, da das beantragte Projekt nicht den Vorgaben der Förderrichtlinie entspricht.
Mit Antrag vom 28.09.2015 wurde die Förderung der Kosten, die auf den U3-Bereich entfallen, bei der ILB aus dem Programm Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018 beantragt. Zu diesem Antrag liegen das Votum des Jugendamtes des Landkreises Barnim sowie die baufachliche Stellungnahme des Brandenburgischen Landesbetriebs für Liegenschaften und Bauen (BLB) vor. Die ILB wies jedoch darauf hin, dass aus dem Kontingent des Landkreises Barnim derzeit keine Fördermittel für die Maßnahme zur Verfügung stehen und die beantragte Zuwendung nach derzeitigem Stand somit nicht bewilligt werden kann. Sollte ein örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe eines anderen Landkreises die Mittel seines Kontingents nicht durch Anträge ausschöpfen, entscheidet die für die Betreuung von Kindern im Alter unter drei Jahren zuständige oberste Landesbehörde über die Vergabe der Restmittel nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz hat in ihrer Sitzung am 26.10.2015 beschlossen, zur Finanzierung des Bauvorhabens Neubau Kita Britz, die notwendigen Finanzmittel aus dem Haushalt der Gemeinde ohne die Aufnahme eines Kredites zur Verfügung zu stellen. So wurden für das HH-Jahr 2016 Mittel in Höhe von 1.235.000 EUR und für das HH-Jahr 2017 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 700.000 EUR in den Haushalt der Gemeinde Britz eingestellt und beschlossen.
Es ist geplant, entsprechend des Rahmenterminplans, nach der Freigabe der nächsten Planungsstufen (Leistungsphasen 6 und 7) mit der Bauausführung (LP 8) im Juni diesen Jahres zu beginnen und diese im November 2017 zu beenden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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