Vorlage - BR-024/2016
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Errichtung eines Spiel- und Bolzplatzes auf dem Grundstück Ragöser Straße / Ecke Kiefernweg (Gemarkung Britz, Flur 3, Flurstück 748) auf Grundlage der vorliegenden Konzeption und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Die Planungsleistungen (bis LP 8) für den Bau des Spiel- und Bolzplatzes werden auf Grundlage eines Stufenvertrages an das Planungsbüro Landschaftsarchitektur Udo Jobst, Dunckerstraße 59b, 10437 Berlin gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vergeben.
Die Verwaltung wird ermächtigt, alle weiteren, im Zuge der Planungsphasen erforderlichen Leistungen (z.B. Vermessung, Baugrunduntersuchung usw.) ohne gesonderten Beschluss zu beauftragen.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Gemeinde Britz plant die Errichtung eines Spiel- und Bolzplatzes auf dem gemeindeeigenen Flurstück 748 der Flur 3 (Ragöser Straße / Ecke Kiefernweg), da der vorhandene Spielplatz zwischen Wiesenstraße und Kiefernweg wenig attraktiv ist, nur vereinzelte Spielmöglichkeiten bietet und die Lage zwischen vier Einfamilienhausgrundstücken immer wieder zu Problemen führt.
In einer ersten Konzeption wurde das Grundstück Ragöser Straße / Ecke Kiefernweg (Flur 3, Flurstück 748) für die Bebauung mit einem Spiel- und Bolzplatz untersucht und Ideen zum Aufbau bzw. zur Ausstattung des Spielbereiches entwickelt. Die daraufhin erstellte Kostenzusammenstellung geht von Gesamtkosten von ca. 150.000 EUR aus. Da die Gemeinde Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 EUR für die Umsetzung dieses Vorhabens zur Verfügung stellt, ist bei der Planung zu beachten, dass die vorgenannten HH-Mittel nicht überschritten werden. Alternativ kann versucht werden, zusätzliche Finanzmittel (z.B. Förderung über den Landkreis Barnim) zu beantragen.
Die Konzeption ist dem Bauausschuss der Gemeinde Britz sowie der Wohnungsgenossenschaft „Glück Auf“ Britz e.G., als angrenzenden Nachbarn, vorgestellt worden. Die Wohnungsgenossenschaft hat sich grundsätzlich positiv zur Errichtung eines Spiel- und Bolzplatzes auch an diesem Standort geäußert.
Der geplante Spielplatz in der Mitte des Wohngebietes östlich der Eberswalder Straße und südlich der Bahnlinie ist für Kinder und Eltern gut erreichbar. Die zentrale Lage erhöht den Anreiz, den Spielplatz zu nutzen. Die Gestaltung der Spielfläche und deren Umfeld soll so konzipiert werden, dass sie Kindern und Jugendlichen altersgerechte Spielangebote bietet und auch Erwachsene zum Verweilen einlädt.
Gemäß den Vorschriften der Bbg. Bauordnung ist für den Neubau dieses Spiel- und Bolzplatzes eine Baugenehmigung notwendig.
Die Erarbeitung der erforderlichen Planungsunterlagen und die Umsetzung des Vorhabens muss von einem dafür geeigneten Planungsbüro durchgeführt bzw. begleitet werden.
Es liegen drei Angebote von Landschaftsarchitekten vor.
Aufgrund der Eignung und des vorliegenden Angebotes vom 08.03.2016 empfiehlt die Bauverwaltung, den Auftrag für die Planungsleistungen an das Landschaftsarchitekturbüro Udo Jobst, Dunckerstraße 59b in Berlin in Höhe von 16.700,11 EUR zu erteilen. Die Beauftragung sollte stufenweisen erfolgen und zunächst bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) freigegeben werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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