Vorlage - AA-010/2016

 
 
Betreff: Hauptsatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Manuela StieglerAktenzeichen:10.20.01
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
07.04.2016 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2016-03-29 Hauptsatzung ABCO (Entwurf)
2016-03-18 Anlage 2 zu AA-010-2016

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt den Erlass einer neuen Hauptsatzung entsprechend der Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage. Gleichzeitig werden die Beschlüsse AA-025/2013 und AA-027/2013 vom 02. 05. 2013 aufgehoben.


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Die Beratung einer Änderung der Hauptsatzung kam im Frühjahr 2015 zum Erliegen, da andere Themen in den Vordergrund rückten. Zwischenzeitlich gibt es jedoch einen klaren Auftrag der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim, die Haupsatzung in Bezug auf § 8 in Verbindung mit dem Grundsatzbeschluss AA-025/2013 zu ändern bzw. zu korrigieren, da die derzeitige Fassung widersprüchlich ist.

Unabhängig davon wurde bereits mit Beginn der Diskussion diese zum Anlass genommen, die Hauptsatzung auch in anderen Teilen zu überarbeiten und an zwischenzeitlich geänderte Rahmenbedingungen anzupassen. Hierbei wurde die aktuelle Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg (StGB) und die bisher erfolgten Hinweise der Kommunalaufsicht berücksichtigt.

Anlage 1 stellt den aktuellen Entwurf der neuen Hauptsatzung dar, zum Vergleich finden Sie in Anlage 2 die zurzeit geltende Hauptsatzung aus dem Jahr 2013 sowie die beiden damit verbundenen Ausführungsbeschlüsse AA-025/2013 und AA-027/2013. Mit Ausnahme der §§ 6 und 9 der zurzeit geltenden Hauptsatzung wurden an allen Paragrafen Änderungen vorgenommen. Dies betrifft zum Großteil nur Formulierungen und sachliche Korrekturen, ohne inhaltliche Auswirkungen. 

Folgende Paragrafen sind von größeren Änderungen betroffen:

 

§ 7 Geschäfte der laufenden Verwaltung (vorher: »Amtsdirektor«):

-       Der Inhalt des Beschlusses AA-027/2013 wurde als Absatz 2 neu eingefügt.

-       Bei der Vergabe von Aufträgen wurde die Wertgrenze für ein Geschäft der
laufendenen Verwaltung von 5.000 EUR auf 10.000 EUR erhöht.

 

§ 8 Personalentscheidungen:

-       Absatz 1 regelt nun, dass der Amtsausschuss auf Vorschlag des Amtsdirektors über die Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern in höheren Positionen entscheidet.

-       Bei Beamten entscheidet der Amtsausschuss auf Vorschlag des Amtsdirektors neben der Beförderung ab einer bestimmten Besoldungsgruppe auch über das Ergebnis des Bewerberauswahlverfahrens bei der Begründung eines Beamtenverhältnisses (Absatz 2).

 

§ 10 Bekanntmachungen (vorher: § 11 »Öffentliche Bekanntmachungen«):

-       Anpassung an die Formulierungen der Mustersatzung des StGB

Der bisherige § 10 („Gleichberechtigung von Mann und Frau“) wurde gestrichen. Er ist weder in der Mustersatzung enthalten, noch ist dieser Paragraf notwendig.


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

John Wrana

 

Manuela Stiegler

 

Astrid Gohlke

 

Astrid Gohlke

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

amt. Amtsdirektorin

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2016-03-29 Hauptsatzung ABCO (Entwurf) (70 KB)    
Anlage 2 2 2016-03-18 Anlage 2 zu AA-010-2016 (1747 KB)