Vorlage - AA-010/2016
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt den Erlass einer neuen Hauptsatzung entsprechend der Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage. Gleichzeitig werden die Beschlüsse AA-025/2013 und AA-027/2013 vom 02. 05. 2013 aufgehoben. Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Beratung einer Änderung der Hauptsatzung kam im Frühjahr 2015 zum Erliegen, da andere Themen in den Vordergrund rückten. Zwischenzeitlich gibt es jedoch einen klaren Auftrag der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim, die Haupsatzung in Bezug auf § 8 in Verbindung mit dem Grundsatzbeschluss AA-025/2013 zu ändern bzw. zu korrigieren, da die derzeitige Fassung widersprüchlich ist. Unabhängig davon wurde bereits mit Beginn der Diskussion diese zum Anlass genommen, die Hauptsatzung auch in anderen Teilen zu überarbeiten und an zwischenzeitlich geänderte Rahmenbedingungen anzupassen. Hierbei wurde die aktuelle Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg (StGB) und die bisher erfolgten Hinweise der Kommunalaufsicht berücksichtigt. Anlage 1 stellt den aktuellen Entwurf der neuen Hauptsatzung dar, zum Vergleich finden Sie in Anlage 2 die zurzeit geltende Hauptsatzung aus dem Jahr 2013 sowie die beiden damit verbundenen Ausführungsbeschlüsse AA-025/2013 und AA-027/2013. Mit Ausnahme der §§ 6 und 9 der zurzeit geltenden Hauptsatzung wurden an allen Paragrafen Änderungen vorgenommen. Dies betrifft zum Großteil nur Formulierungen und sachliche Korrekturen, ohne inhaltliche Auswirkungen. Folgende Paragrafen sind von größeren Änderungen betroffen:
§ 7 Geschäfte der laufenden Verwaltung (vorher: »Amtsdirektor«): - Der Inhalt des Beschlusses AA-027/2013 wurde als Absatz 2 neu eingefügt. - Bei der Vergabe von Aufträgen wurde die Wertgrenze für ein Geschäft der
§ 8 Personalentscheidungen: - Absatz 1 regelt nun, dass der Amtsausschuss auf Vorschlag des Amtsdirektors über die Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern in höheren Positionen entscheidet. - Bei Beamten entscheidet der Amtsausschuss auf Vorschlag des Amtsdirektors neben der Beförderung ab einer bestimmten Besoldungsgruppe auch über das Ergebnis des Bewerberauswahlverfahrens bei der Begründung eines Beamtenverhältnisses (Absatz 2).
§ 10 Bekanntmachungen (vorher: § 11 »Öffentliche Bekanntmachungen«): - Anpassung an die Formulierungen der Mustersatzung des StGB Der bisherige § 10 („Gleichberechtigung von Mann und Frau“) wurde gestrichen. Er ist weder in der Mustersatzung enthalten, noch ist dieser Paragraf notwendig.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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