Vorlage - BR-035/2016

 
 
Betreff: Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Britz und dem FSV Fortuna 90 e. V. zum »Haus des Lebens«
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr Jörg SchellhaseAktenzeichen:41.23
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Britz Vorberatung
04.04.2016 
Finanzausschuss Britz zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
25.04.2016 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2016-03-29 Nutzungsvertrag HdL

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Neufassung des Nutzungsvertrages zwischen der Gemeinde Britz und dem FSV Fortuna Britz 90 e. V. zum »Haus des Lebens« entsprechend der Anlage 1 zur Sitzungvorlage.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Im Ergebnis der Betriebskostenabrechnung für das »Haus des Lebens« für das Haushaltsjahr 2015 durch die Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft Britz mbH (GEG) in der keine Abschreibungen berücksichtigt wurden und nach einer Beratung zwischen Mitgliedern der Gemeindevertretung und dem FSV Fortuna Britz 90 e. V. unter Beisitz der Amtsverwaltung am 23. März 2016, ergibt sich ein Änderungsbedarf am derzeitigen Nutzungsvertrag zum »Haus des Lebens«.

 

Ursprünglich war eine zweite Änderung zum Nutzungsvertrag vom 14. November 2014 in der Gestalt der ersten Änderung vom 01. März 2016 beabsichtigt. Da jedoch auf Grund der Vielzahl der Änderungen in Verbindung mit einem schon existierenden Änderungsvertrag die Übersichtlichkeit und Lesbarkeit gänzlich abhanden kommt, schlägt die Amtsverwaltung eine Neufassung des Vertrages entsprechend der Anlage 1 der Sitzungsvorlage vor.

 

Berücksichtigt wurden dabei die Änderungen des ersten Änderungsvertrages und die Ergebnisse der vorgenannten Beratung. Weiterhin wurde die Neufassung zum Anlass genommen, einige Formulierungen auf den neuesten Stand zu bringen.

 

Die wichtigsten Änderungen sind farblich hervorgehoben. Dies betrifft die §§ 1, 3, 4, 11 und 12.

 

Von der Neufassung des Vertrages ist der Haushalt der Gemeinde Britz nicht betroffen.

 

Die sich ergebenden Einnahmen in Höhe von monatlich 650 Euro (Summe) zur Deckung der Betriebskosten werden als Einzahlungen direkt bei der GEG verbucht. Bei höheren Betriebskosten steigen auch entsprechend die Einnahmen im Rahmen der Endabrechnung.

 

Die Nutzung der unteren Etage ist neu zu klären. Bis dahin sind die anfallenden Kosten durch die Gemeinde zu tragen (pro Jahr ca. 8.000 EUR ohne Berücksichtigung der Abschreibungen).

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Ute Fröscher

 

Jörg Schellhase

 

Astrid Gohlke

 

Astrid Gohlke

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

amt. Amtsdirektorin

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2016-03-29 Nutzungsvertrag HdL (1436 KB)