Vorlage - HO-012/2016 IV
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Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow hat sich im Zusammenhang mit der geplanten Erneuerung des Bahnübergangs Hohenfinow/Niederfinow, km 55,22 in Struwenberg durch die Deutsche Bahn AG bereits in ihrer Sitzung am 16.07.2009 einstimmig für den Bau eines Geh- und Radweges, auf der linken Seite in Richtung Niederfinow ausgesprochen.
Die entsprechende Entwurfsplanung der Deutschen Bahn AG für die Erneuerung der Bahnübergangssicherungs-anlage „Neubau RBÜT km 55,22 L29 Hohenfinower Straße Bahnhof Niederfinow“ (Stand: Dezember 2015), inkl. der Erweiterung mit einem Geh- und Radweg (siehe Planauszug, Anlage 1) wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 18.02.2016 behandelt.
Auf Grundlage des Eisenbahnkreuzungsgesetztes (EBKrG) wird die Gemeinde Hohenfinow an den Herstellungskosten beteiligt. Die kreuzungsbedingten Kosten für die Gemeinde betragen nach Angaben der Deutschen Bahn AG auf Grundlage der vorliegenden Planung ca. 61.375,- € (für Baukosten, inkl. 10 % Planungskosten). Eine erforderliche Kreuzungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Hohenfinow und der Deutschen Bahn AG liegt im Entwurf noch nicht vor.
Nach Rücksprache mit dem Landesbetrieb Straßenwesen besteht die Möglichkeit, für den kreuzungsbedingten Kostenanteil der Gemeinde einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (RiLi KStB Bbg) bei der Bewilligungsbehörde in Hoppegarten zu stellen. Bedingung für die Antragstellung ist die unterzeichnete Kreuzungsvereinbarung. Die Förderhöhe beträgt bis zu 75 %. Nicht zuwendungsfähig sind Grunderwerbskosten.
Die Zustimmung zur Planung „Neubau RBÜT km 55,2 L29 Hohenfinower Straße Bahnhof Niederfinow“ (Stand: Dezember 2015) wurde am 01.03.2016 erteilt. Die Plangenehmigung liegt vor. |
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