Vorlage - LS-008/2014
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Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt den Ankauf der Teilfläche von ca. 30 m² zur Ausbildung des Knotenpunktes Schulstraße/ Ecke Ziegeleiweg und beauftragt die Verwaltung die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Im Rahmen der Straßenunterhaltungsmaßnahmen in der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen OT Lunow, Schulstraße, wurde auf Grund der örtlichen Gegebenheit Schulstraße/ Ecke Ziegeleiweg bereits in der Sitzung am 11.06.2013 besprochen diesen Kreuzungsbereich entsprechend auszulegen. Hierfür ist der Abkauf von ca. 30 m² eines privaten Grundstückes erforderlich. Die Notwendigkeit begründet sich wie folgt: Grundsätzlich soll die Ausbildung von Knotenpunkten so erfolgen, das Straßen in einem 90° Winkel angebunden werden. Die derzeitige Ausbildung des Knotenpunktes ist verkehrstechnisch unzureichend gestaltet, da die Anbindung des „Ziegeleiweges“ an die „Schulstraße“ in einem spitzen Winkel erfolgt. Somit ist eine Eckausrundung, die ein Abbiegen von Fahrzeugen aus dem „Ziegeleiweg“ in die „Schulstraße“ gewährleistet, nur in östlicher Richtung möglich, und ein Abbiegen in den „Ziegeleiweg“ aus der „Schulstraße“ kommend nur aus Richtung Osten möglich ist. Das hat den Nachteil, dass eine nur eingeschränkte Nutzung des Knotenpunktes möglich ist und Umwege durch die Ortslage Lunow gefahren werden müssen. Durch evtl. Rangiervorgänge entsteht außerdem eine Gefahrensituation, die eine Behinderung und Gefährdung des öffentlichen Verkehrs zur Folge hat. Auf Grund der vorhandenen Bebauung ist es nicht möglich, baulich eine optimale 90° Anbindung herzustellen. Um ein Abbiegen aus dem „Ziegeleiweg“ auch in westlicher Richtung und umgekehrt zu ermöglichen, ist eine Aufweitung der Fahrgasse des „Ziegeleiweges“ erforderlich. Unter anderem sind dazu die Umverlegung von Kabeln und Leitungen sowie ein Flächenankauf durch den Baulastträger erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass auch nach Aufweitung der Anbindung des „Ziegeleiweges“ ein Abbiegen in westlicher Richtung unter Mitbenutzung der Gegenfahrbahn nur für Pkw und Lieferwagen möglich sein wird. Eine Aufweitung der Verkehrsfläche, die eine Nutzung durch Lkw gewährleistet, ist wirtschaftlich nicht zu vertreten. Kosten in Höhe von ca. 20.000,00 € sind für die notwendige Baufeldfreimachung zur Nutzung der Teilfläche aus dem Flurstück 161 (s. Anlage), die zur Verbreiterung der Anbindung des „Ziegeleiweges“ an die „Schulstraße“ dient, zu erwarten (Bruttoangaben). Diese setzten sich wie folgt zusammen: Erwerb und Nebenkosten zum Erwerb, Vermessungskosten, Abbruch / Neubau Zaunanlage / Klinkersockel, Anpassungsarbeiten an die vorhandenen Verkehrsanlagen, Umsetzen des Kabelverteilerschrankes der E.ON edis, Schutzmaßnahmen für Leitungen der Gasversorgung und der Telekom.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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