Vorlage - LS-008/2014

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zum Ausbau des Verkehrsknotenpunktes Schulstraße/ Ecke Ziegeleiweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Martina Krenz
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Vorberatung
11.03.2014 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen abgelehnt   
Anlagen:
Anlage Flächenbedarf

 

  Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt den Ankauf der Teilfläche von ca. 30 m² zur Ausbildung des Knotenpunktes Schulstraße/ Ecke Ziegeleiweg und beauftragt die Verwaltung die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Straßenunterhaltungsmaßnahmen in der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen OT Lunow, Schulstraße, wurde auf Grund der örtlichen Gegebenheit Schulstraße/ Ecke Ziegeleiweg  bereits in der Sitzung am 11.06.2013 besprochen diesen Kreuzungsbereich entsprechend auszulegen. Hierfür ist der Abkauf von ca. 30 m² eines privaten Grundstückes erforderlich.

Die Notwendigkeit begründet sich wie folgt:

Grundsätzlich soll die Ausbildung von Knotenpunkten so erfolgen, das Straßen in einem 90°

Winkel angebunden werden.

Die derzeitige Ausbildung des Knotenpunktes ist verkehrstechnisch unzureichend gestaltet, da

die Anbindung des „Ziegeleiweges“ an die „Schulstraße“ in einem spitzen Winkel erfolgt.

Somit ist eine Eckausrundung, die ein Abbiegen von Fahrzeugen aus dem „Ziegeleiweg“ in die

„Schulstraße“ gewährleistet, nur in östlicher Richtung möglich, und ein Abbiegen in den

„Ziegeleiweg“ aus der „Schulstraße“ kommend nur aus Richtung Osten möglich ist.

Das hat den Nachteil, dass eine nur eingeschränkte Nutzung des Knotenpunktes möglich ist

und Umwege durch die Ortslage Lunow gefahren werden müssen.

Durch evtl. Rangiervorgänge entsteht außerdem eine Gefahrensituation, die eine Behinderung

und Gefährdung des öffentlichen Verkehrs zur Folge hat.

Auf Grund der vorhandenen Bebauung ist es nicht möglich, baulich eine optimale 90°

Anbindung herzustellen.

Um ein Abbiegen aus dem „Ziegeleiweg“ auch in westlicher Richtung und umgekehrt zu

ermöglichen, ist eine Aufweitung der Fahrgasse des „Ziegeleiweges“ erforderlich.

Unter anderem sind dazu die Umverlegung von Kabeln und Leitungen sowie ein Flächenankauf

durch den Baulastträger erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass auch nach Aufweitung der Anbindung des „Ziegeleiweges“

ein Abbiegen in westlicher Richtung unter Mitbenutzung der Gegenfahrbahn nur für Pkw und

Lieferwagen möglich sein wird.

Eine Aufweitung der Verkehrsfläche, die eine Nutzung durch Lkw gewährleistet, ist

wirtschaftlich nicht zu vertreten.

Kosten in Höhe von ca. 20.000,00 € sind für die notwendige Baufeldfreimachung zur Nutzung der Teilfläche aus dem Flurstück 161 (s. Anlage), die zur Verbreiterung der Anbindung des „Ziegeleiweges“ an die „Schulstraße“ dient, zu erwarten (Bruttoangaben).

Diese setzten sich wie folgt zusammen:

Erwerb und Nebenkosten zum Erwerb, Vermessungskosten, Abbruch / Neubau Zaunanlage / Klinkersockel, Anpassungsarbeiten an die vorhandenen Verkehrsanlagen, Umsetzen des Kabelverteilerschrankes der E.ON edis, Schutzmaßnahmen für Leitungen der Gasversorgung und der Telekom.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

nein

 

 

Kosten

Kostenstelle

Haushaltsjahr

Mittel stehen zur Verfügung

20.000,00 €

61601

2014

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Deckungsvorschlag:

Aus nicht verbrauchten investiven Schlüsselzuweisungen 2013

(5410101-61601-5221000)

Mittel stehen nur in folgender
Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Martina Krenz

 

 

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Flächenbedarf (34 KB)