Vorlage - AA-015/2016

 
 
Betreff: Aufwandsentschädigungssatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Manuela StieglerAktenzeichen:10.20
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
12.05.2016 
Amtsausschuss geändert beschlossen   
Anlagen:
2016-04 Aufwandsentschädigungssatzung ABCO (Entwurf)
Anlage 2 Entschädigungssatzung Britz-Chorin
Anlage 3 Beschluss DAEV AD
Anlage 4 Vergleich Entschädigungen

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt den Erlass einer »Aufwandsentschädigungssatzung für das Amt Britz-Chorin-Oderberg« entsprechend der Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage. Gleichzeitig werden die »Entschädigungssatzung zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern an die Mitglieder des Amtsausschusses des Amtes Britz-Chorin« vom 19. November 2001 in der Fassung der Änderungssatzung vom 15. März 2002 und der Beschluss 21-06/2003 des Amtsausschusses des Amtes Britz-Chorin vom 05. Juni 2003 aufgehoben.


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Momentan wird im Amt Britz-Chorin-Oderberg die »Entschädigungssatzung zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern an die Mitglieder des Amtsausschusses des Amtes Britz-Chorin« vom 19. November 2001 in Gestalt der ersten Änderungssatzung vom 15. März 2002 angewandt (Anlage 2).

 

Die in dieser Form vierzehn Jahre alte Satzung bedarf aus mehreren Gründen der Überarbeitung:

 

1. Nach dem Zuordnungsbescheid des Landes Brandenburg vom 11. Dezember 2008 (Seite 27/28) galt die Entschädigungssatzung des Amtes Oderberg noch weitere drei Jahre fort, da das Amt Britz-Chorin-Oderberg in dieser Zeit keine neue Regelung traf. Seit 2012 gilt zwar für das gesamte Amt die Satzung des ehemaligen Amtes Britz-Chorin, jedoch sollte schon aus diesem Grund eine Neufassung der Satzung erfolgen.

 

2. Die Satzung enthält nur unzureichende Bestimmungen zur Auszahlung der Aufwandsentschädigung und der Sitzungsgelder. Pauschale Formulierungen wie »…im laufenden Quartal…« oder »…nach Ablauf des Quartals…« sollten konkretisiert werden, da sie regelmäßig zu Unstimmigkeiten über den Zeitpunkt der Auszahlung der Aufwandsentschädigung und der Sitzungsgelder führen.

 

3. Die Satzung enthält keine Bestimmungen zur Zahlung einer Dienstaufwandsentschädigung an den Amtsdirektor und gegebenenfalls den allgemeinen Vertreter des Amtsdirektors. Im Moment wird dem Amtsdirektor eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 115 Euro auf Grund eines Beschlusses des Amtsausschusses des Amtes Britz-Chorin vom 05. Juni 2003 gezahlt (Anlage 3). Grundsätzlich kann dem Amtsdirektor nach § 2 Absatz 1 der Verordnung über die Dienstaufwandsentschädigungen für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte der Gebietskörperschaften eine steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung gezahlt werden. Der Höchstsatz für die monatliche Dienstaufwandsentschädigung bestimmt sich nach der Einwohnerzahl des Amtes und darf bei 10.000  20.000 Einwohnern höchstens 150 Euro betragen. Darüber hinaus kann der allgemeine Vertreter des Amtsdirektors eine steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 35 v. H. des vorgenannten Höchstsatzes (52,50 Euro) erhalten.

 

4. Die Satzung enthält nur eine unzureichende Regelung über die Erstattung eines Verdienstausfalls. Dieser Punkt wird nun klarer definiert und der Verdienstausfall ist über entsprechende Vordrucke (Anlagen B und V der Satzung) zu beantragen.

 

5. Es wurde ferner die Festlegung eingefügt, dass bei Mitgliedern des Amtsausschusses und seiner Ausschüsse, die an zwei aufeinanderfolgende Kalendermonaten nicht an den Sitzungen teilnehmen, ab dem dritten Kalendermonat der Nichtteilnahme die Zahlung der Aufwandsentschädigung eingestellt wird. Hierbei handelt es sich um eine mittlerweile übliche Sanktionierung bei Verstößen gegen die Teilnahmepflicht aus § 31 der Kommunalverfassung.

 

Auf Grund der vorgenannten Punkte liegt der Vorlage der Entwurf einer »Aufwandsentschädigungssatzung für das Amt Britz-Chorin-Oderberg« als Anlage 1 bei. Zur Orientierung bezüglich der Summen von pauschalen Aufwandsentschädigungen, enthält Anlage 4 eine Übersicht in der die bisherigen Beträge des Amtes Britz-Chorin-Oderberg Ämtern einen vergleichbarer Größenordnung und Kommunen aus der Region gegenübergestellt wurden. Insbesondere bei der ersten Übersicht kann von einem vergleichbaren Aufwand ausgegangen werden, so dass sich die gemittelten Werte annähernd in der neuen Satzung widerspiegeln.

 

Bei der Dienstaufwandsentschädigung für den Amtsdirektor und seinen allgemeinen Vertreter wurde zunächst der zulässige Höchstsatz ausgewiesen.

 

Für die Aufwandsentschädigung der Mitglieder wurden in den Jahren 2014 und 2015 jeweils ca. 15.800 Euro aufgewendet. Diese Aufwendungen würden sich auf Grund der vorgeschlagenen Entschädigungssätze auf ca. 18.500 Euro pro Jahr erhöhen. Die Dienstaufwandsentschädigung für den Amtsdirektor und seinen allgemeinen Vertreter würde von bisher 1.300 Euro pro Jahr auf 2.400 Euro pro Jahr ansteigen.

 

Für das Inkrafttreten der Satzung wird der 1. Juli 2016 empfohlen, da aufgrund der teilweise quartalsweisen Abrechnung ein unnötiger Aufwand in Form von anteiligen Abrechnungen vermieden wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

18.500 Euro

  2.400 Euro

1110101-10100-5421000

1110101-10100-5421000

2016 ff. Amtsausschuss

2016 ff. Amtsdirektor

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Die Mittel stehen erst nach Beschluss der Haushaltsatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für das Jahr 2016 zur Verfügung.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

 

 

 

 

 

John Wrana

 

Manuela Stiegler

 

Astrid Gohlke

 

Jörg Matthes

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 2016-04 Aufwandsentschädigungssatzung ABCO (Entwurf) (128 KB)    
Anlage 1 2 Anlage 2 Entschädigungssatzung Britz-Chorin (855 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Beschluss DAEV AD (285 KB)    
Anlage 2 4 Anlage 4 Vergleich Entschädigungen (12 KB)