Vorlage - LI-013/2016

 
 
Betreff: Satzung zur Aufhebung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Liepe vom 11. April 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Manuela StieglerAktenzeichen:10.20
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Liepe Entscheidung
03.05.2016 
Gemeindevertretung Liepe ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2016-04-21 Entwurf Aufhebundssatzung zur Entschädigungssatzung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Ersatz der Auslagen und des Verdienstausfalls des ehrenamtlichen Bürgermeisters, der Mitglieder in der Gemeindevertretung und in den Ausschüssen sowie der sachkundigen Einwohner in den Ausschüssen der Gemeinde Liepe (Entschädigungssatzung) entsprechend der Anlage.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 02.02.2016 beanstandet der Landkreis Barnim, Kommunalaufsicht, die Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Liepe vom 11.04.2014.

 

In der Sitzung am 05.04.2016 setzte sich die Gemeindevertretung Liepe mit diesem Schreiben und der darin formulierten Beanstandung zur Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Liepe vom 11.04.2014 auseinander. Im Ergebnis dessen wurde die Amtsverwaltung beauftragt, den Landkreis um Fristaufschub zu bitten und zur nächsten Sitzung am 03.05.2016 eine Aufhebungssatzung zur Entschädigungssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Landkreis wurde vorab per E-Mail am 08.04.2016 und per Schreiben am 15.04.2016 um Fristaufschub gebeten. Eine Antwort steht noch aus. Die Durchführung einer Ersatzvornahme durch den Landkreis ist nicht bekannt.

 

Der Entwurf der Aufhebungssatzung liegt als Anlage nun mehr zur Beschlussfassung vor.

 

Der Beschluss hat insoweit finanzielle Auswirkungen, dass ab dem Inkrafttreten der Satzung keine pauschalen Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder gezahlt werden. Kosten entstehen aber weiterhin, da der Anspruch aus § 30 Absatz 4 BbgKVerf bestehen bleibt. Die Gemeindevertreter haben weiterhin den Anspruch, ihre Auslagen, die im Rahmen der Ausübung des freien Mandates entstehen, und ihren Verdienstausfall erstattet zu bekommen. Das erfolgt dann durch die Einzelfallabrechnung.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Manuela Stiegler

 

Manuela Stiegler

 

Astrid Gohlke

 

Jörg Matthes

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amstdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2016-04-21 Entwurf Aufhebundssatzung zur Entschädigungssatzung (218 KB)