Vorlage - HO-014/2016
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1. Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt den Abbruch des ehemaligen Scheunengebäudes, Gemarkung Hohenfinow, Flur 5, Flurstück 8.
2. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, für die Umsetzung des Abbruchs alle erforderlichen Schritte und Maßnahmen einzuleiten.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Standsicherheit des ehemaligen Scheunengebäudes an der Hauptstraße 25 in Hohenfinow ist nicht mehr gewährleistet. Das zum Gebäude der KITA „Storchennest“ gehörende Nebengebäude, Flur 5, Flurstück 8 ist Eigentum der Gemeinde Hohenfinow. Die Scheune wurde traufseitig als Grenzbebauung errichtet und schließt unmittelbar an den Gehweg der stark befahrenen Bundesstraße B 167 (Richtung Bad Freienwalde) an. Die Nutzung der Scheune erfolgt ausschließlich für Unter- und Abstellzwecke.
Die straßenseitige Ansicht weist auf den ersten Blick auf keine auffälligen Baufälligkeiten hin, aber die Außenwände an den Traufen sind stark deformiert (Beulen). Der Südgiebel ist sehr stark durch Rissbildungen beeinträchtigt. Ein senkrecht, ca. 10 bis 35 cm breiter von der Gründung bis zum Dach durchgehender Riss am Südgiebel, führte zu extremen Deformationen an der Längswand zur Straße. Hier hat sich bereits das obere Drittel des Mauerwerks aus dem Lot zur Straße geneigt. Der Verbund bzw. eine Verzahnung zu den aussteifenden Wänden und zur Dachkonstruktion ist nicht mehr gegeben. Die Lage der Holz-Balkenträger von der Dachkonstruktion ist nicht gesichert. Die Schäden wurden durch Setzungserscheinungen hervorgerufen. Es ist anzunehmen, dass Erschütterungen aus dem fließenden Verkehr auf der B 167 (haupsächlich Schwerlasttransporte) zudem erheblich zum Schadensbild beigetragen haben.
Zur dargestellten Problematik fand am 18.04.2016 ein gemeinsamer Vororttermin mit der Bauaufsicht des Landkreises Barnim statt. Im Ergebnis wurde durch die Bauaufsichtsbehörde auf Grund der vorhandenen Schadensbilder bestätigt, dass ein hoher Grad der Einsturzgefährdung besteht. Die aufgezeigten Umstände und der Standort der Scheune stellen ein nicht kalkulierbares Risiko für Leben und Gesundheit dar.
Deshalb wird bedingt durch die unmittelbare Nähe zur KITA und zur öffentlichen Straße zu einem umgehenden Abriss zur Gefahrenabwehr geraten.
Maßnahmebegründung: - Einschätzung der Bauaufsicht des LK Barnim nach gemeinsamen Vororttermin - zur Gefahrenabwehr - nicht vorhandene Nutzungsmöglichkeit des Scheunengebäudes - aus wirtschaftlicher Sicht nicht vertretbarer Aufwand für sofort erforderliche Sicherungsmaßnahmen als Alternative - aus wirtschaftlicher Sicht nicht zu vertretende Sanierungskosten im Anschluss der Sicherungsmaßnahmen
Für die Umsetzung der Maßnahme sind folgende Leistungen erforderlich: - Verkehrssicherung - straßenseitige Rüstung mit Fußgängertunnel, Abplanen der Gerüstfläche - Abbrucharbeiten, inkl. Entsorgung durch Fachfirma - noch nicht bekannte Erfüllung von Auflagen der Denkmalschutz-, Naturschutz- und Bodenschutzbehörde
Die Kosten für die vorgenannten Leistungen werden in Höhe von 15.000,- € brutto geschätzt.
Auf Grund der Dringlichkeit, der Unabweisbarkeit und Unaufschiebbarkeit wird die Abfrage für die Leistungserbringung der Abbrucharbeiten nicht dem Wettbewerb zugeführt. Es erfolgt eine Direktbeauftragung.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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