Vorlage - AA-018/2016
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beauftragt die Verwaltung, zunächst folgende Varianten rechtlich und inhaltlich zu prüfen:
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Neben einer zeitnahen Lösung besteht die Notwendigkeit nach dem Einsturz der Stützmauer zur Begrenzung des Schulhofes der Grundschule Oderberg eine langfristige Lösung der Toilettenproblematik zur Sicherung des Schulbetriebes herbeizuführen.
Bis zur endgültigen Klärung der Gesamtsituation die Stützmauer betreffend bleibt der Schulhof in Teilen gesperrt. Der Hang wurde mit einer Anschüttung gesichert, die Gefahrenstelle mit einem Bauzaun abgesperrt, als Zwischenlösung zur Sicherung des Schulbetriebes ein Sanitärcontainer errichtet.
Eine Lösung der Hangproblematik mit der Stützmauer kann auf Grund der Komplexität nur gemeinsam zwischen Kirche und Stadt erfolgen. Hierfür übernimmt das kirchliche Bauamt die Federführung der Mauersanierung. Einen Zeitplan konnte aber vor der Durchführung weiterer Untersuchungen und Planungen noch nicht benannt werden.
Um den Schulbetrieb der Schule Oderberg langfristig zu sichern, fand eine Beratung zwischen der ehrenamtl. Bürgermeisterin der Stadt Oderberg, der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Barnim und der Verwaltung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg statt. In dieser Beratung wurden vier Varianten zur Verbesserung der Situation der Grundschule Oderberg vorgeschlagen:
Grundsätzlich ist noch keine dieser Varianten ausführlich betrachtet oder rechtlich geprüft worden.
Von der Verwaltung wird aber empfohlen, diesen oder einen anderen vielleicht erweiterten Variantenvergleich durchzuführen.
Wenn der Amtsausschuss der Empfehlung der Verwaltung folgt, geht es im ersten Schritt zunächst darum, festzulegen, welche Varianten betrachtet werden sollen. Unter Umständen ergibt sich aus der rechtlichen Prüfung, das eine oder mehrere Varianten ausgeschlossen werden müssen. Die verbleibenden sollen dann dem Amtsausschuss erneut vorlegt werden, um zu entscheiden, für welche Variante bzw. Varianten ein Planungsbüro beauftragt werden soll, die genauen Kosten zu ermitteln. Spätestens an dieser Stelle entstehen dem Schulträger Kosten. Im Ergebnis kann dann die überzeugendste Variante umgesetzt werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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