Vorlage - OD-004/2016 IV

 
 
Betreff: Sicherstellung eines funktionstüchtigen Raumangebotes für die offene Kinder- und Jugendarbeit im Jugendklub "Gewächshaus" der Stadt Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Frau Dagmar Kießling
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Information
09.05.2016 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg zurückgezogen   
08.06.2016 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg zur Kenntnis genommen   

Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Der Landkreis Barnim hat in seiner Zuständigkeit als örtlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit nach dem Sozialgesetzbuch Teil VIII den Kommunen übertragen, die sich dafür anerkannten Trägern der Kinder- und Jugendhilfe bedienen. Für Oderberg ist das der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.. Die Zusammenarbeit erfolgt auf der Grundlage eines Leistungsvertrages (siehe Beschluss Nr. OD-002/2016). 

 

Auf der Basis eines Nutzungsvertrages zwischen der Stadt Oderberg als Eigentümerin und dem Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. als Träger (Beschluss Nr. StVV 51-11/10 vom 10.11.2010) findet seit dem 01.01.2011 die Jugendarbeit im Jugendklub »Gewächshaus« früher »Jugendfreizeithaus« am Platz der Einheit 14 in Oderberg statt.

 

In Erfüllung der gegenseitigen Vertragsverpflichtungen ist dieses Gebäude bislang mit finanziellen Mitteln der Stadt und des Landkreises sowie unter Einsatz von Sach- und Eigenleistungen des Trägers in einen funktionstüchtigen Zustand versetzt und gehalten worden. Seit Mai 2014 hat jedoch der Träger wiederholt Schäden an der Elektro-Anlage des Hauses und das Erfordernis einer grundhaften Reparatur bzw. Sanierung angezeigt. Aufgrund eines fehlenden genehmigungsfähigen Haushaltes und der daraus resultierenden fehlenden Finanzierbarkeit durch die Stadt ist bislang diese dringende Grundsanierung nicht durchgeführt worden.

 

Inzwischen hat sich der Zustand der Elektro-Anlage derart verschlechtert, dass Notreparaturen von Elektrofirmen aus Sicherheitsgründen abgelehnt werden. Ein gefahrloser Weiterbetrieb war nicht länger zu verantworten und führte am 19.04.2016 im Einvernehmen mit dem Träger zur Sperrung des Gebäudes.

 

Um eine zeitliche Unterbrechung der für die Stadt aus sozialen Gründen sehr wichtigen Kinder- und Jugendarbeit zu vermeiden, ist dem Träger das leerstehende Objekt »alte Kita«, Am Friedenshain 2 zur Verfügung gestellt worden. Mit dem Einverständnis des Trägers findet dort seit dem 25.04.2016 die Jugendarbeit statt.

 

Es besteht Einvernehmen darüber, dass dies als vorübergehende Notlösung für einen begrenzten Zeitraum von ca. 6 Monaten zu verstehen ist und eine entgültige Lösung gefunden werden muss. Hierfür hat die Verwaltung im Zusammenwirken der Bereiche Bauamt, Liegenschaftsamt und Hauptamt die beiden Gebäude der Stadt (alte Kita und Jugendklub) einer Bewertung unterzogen, die jeweils den baulichen Zustand, die Bewirtschaftungskosten, die bedarfsbezogene Nutzbarkeit sowie die zukünftige Verwendung beleuchtet.

 

Die Ergebnisse sind in den Anlagen 1 bis 3 dieser Vorlage dokumentiert.

Vorgeschlagen wird in Auswertung aller Parameter neben der Weiterführung der Jugendarbeit im Gebäude »Gewächshaus«, Am Platz der Einheit 14 nach einer grundhaften Sanierung der Elektroanlage eine weitere Nutzung durch die Stadt Oderberg.

 

Es bestände hier die Möglichkeit z. B. die »Bernauer Tafel« unterzubringen oder einen Sitzungsraum für Versammlungen der Stadt eventuell aber auch einen großen Raum für private Vermietungen einzurichten. In der Anlage 3 ist eine Aufteilung der Räumlichkeiten für eine Mischnutzung dargestellt.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass bei einer Um- bzw. Mischnutzung ein Bau- bzw. Umnutzungsantrag zu stellen ist.

 

Für die 2016 erforderlichen Vorhaben stehen der Stadt 99.837 EUR aus investiven Schlüsselzuweisungen zur Verfügung. Diese können auch der Kostendeckung von Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen dienen. Eine entsprechende Entscheidung trifft die Stadtverordnetenversammlung per Haushalts- oder Einzelbeschluss. Es ist zu beachten, dass angesichts des großen Bedarfs in der Stadt Oderberg (Sporthalle, -platz, Schule, Hangsicherung) eine Prioritätensetzung erfolgen müsste.

 

Es wird mit dieser Informationsvorlage darum gebeten, aus der Beratung der Stadtverordneten am 08.06.2016 heraus der Verwaltung einen Arbeitsauftrag zu definieren.

 

Es geht um die Entscheidung wo künftig die Jugendarbeit stattfinden soll. Sich aus dieser Entscheidung ergebene Bschlüsse werden dann vorbereitet und zur Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.