Vorlage - OD-005/2016

 
 
Betreff: Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Manuela StieglerAktenzeichen:12.92
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
09.05.2016 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage zu OD-005-2016
Wahleinspruch

Nach Prüfung des Wahleinspruchs des gemäß dem Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) §§ 55 bis 57 beschließt die Stadtverordnetenversammlung Oderberg gemäß dem BbgKWahlG § 57 Abs. 1 Punkt 2 die folgende Wahlprüfungsentscheidung:

 

Die Einwendungen gegen die Wahl sind unzulässig und werden zurückgewiesen. Die Wahl ist gültig.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Jede wahlberechtigte Person eines Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, jeder Einzelbewerber, der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Aufsichtsbehörde als auch der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlages können gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch).

 

Der Einspruch ist frühestens am Tag der Wahl (10.04.2016) und spätestens zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses (28.04.2016) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist, zu erklären.

 

Der Wahlleiterin liegt ein Wahleinspruch vor. Die Behandlung und das Verfahren zum Wahleinspruch sind in § 55 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) geregelt.

 

Der Wahleinspruch des Herrn J.-E. H. gegen die Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Oderberg am 10.04.2016 ist gemäß § 55 Abs. 1 BbgKWahlG unzulässig.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Gudrun Hampel

 

Manuela Stiegler

 

Astrid Gohlke

 

Jörg Matthes

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu OD-005-2016 (613 KB)    
Anlage 2 2 Wahleinspruch (284 KB)