Vorlage - AA-019/2016
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1. Der Amtsausschuss beschließt für den Standort Feuerwehrgerätehaus in der Gemeinde Parsteinsee, OT Lüdersdorf die notwendige Neuerrichtung der abflusslosen Schmutzwassersammelgrube, inkl. Herstellung der Grundleitung vom Sanitärraum des Feuerwehrgerätehauses zur Sammelgrube und die Herstellung der erforderlichen 4 Stück Alarmparkplätzen mit Zuwegung zum Gebäude auf dem Grundstück der Gemeinde Parsteinsee, Flur 3, Flurstück 394 und stellt die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung.
2. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, für die Umsetzung der zuvor genannten Baumaßnahmen alle erforderlichen Schritte und Maßnahmen einzuleiten.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Angebote für die Leistungserbringung und Ausführung der zuvor genannten Baumaßnahmen einzuholen und jeweils dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Für den Standort Feuerwehrgerätehaus in der Gemeinde Parsteinsee, OT Lüdersdorf, Dorfstraße 68 wurde das Amt Britz-Chorin-Oderberg durch die untere Wasserbehörde des LK Barnim aufgefordert, den Nachweis der Dichtheit der vorhandenen abflusslosen Schmutzwassersammelgrube (bestehend aus Beton-Fertigteilringen) zu erbringen. Im Ergebnis der Prüfung durch ein unabhängiges fachkundiges Unternehmen wurde festgestellt, dass die Schmutzwassersammelgrube undicht ist. Ein Abdichten der Sammelgrube wäre nur mit einem nicht vertretbaren Kostenaufwand möglich. Hinzu kommt, dass sich der Standort der Sammelgrube derzeit auf einem Privatgrundstück befindet. Aus vorganannten, wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen sollte deshalb die Schmutzwassersammelgrube mit einem Standort auf dem Grundstück der Gemeinde Parsteinsee, Flur 3, Flurstück 394 neu errichtet werden. In diesem Zusammenhang muss auch die Grundleitung für Abwasser vom Sanitärraum des Feuerwehrgerätehauses auf einer Länge von ca. 20 m zur Abwasseranlage neu verlegt werden. Für die Feuerwehr werden am Standort FFW Lüdersdorf 4 Stck. Alarmparkplätze, inkl. Zuwegung zum Gerätehaus benötigt. Es sind bisher keine befestigten Stellplätze vorhanden. Eine Umsetzung dieser Maßnahme sollte im Zusammenhang mit der Erneuerung der Abwasseranlage erfolgen. Die für die Ausführung erforderlichen Flächen auf dem Grundstück der Gemeinde Parsteinsee, Flur 3, Flurstück 394 wurden mit Beschluss PS-007/2016 vom 11.04.2016 von der Gemeinde Parsteinsee zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt durch den Träger des Brandschutzes, das Amt Britz-Chorin-Oderberg.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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