Vorlage - OD-007/2016
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Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg wählt folgende Mitglieder und ihre Stellvertreter in den Amtsausschuss:
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Der Amtsausschuss besteht entsprechend § 136 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und nach Maßgabe des Absatzes 2 aus weiteren Mitgliedern.
Der Absatz 2 besagt, dass Gemeinden mit mehr als 600 Einwohnern weitere Mitglieder in den Amtsausschuss bestellen. Ihre Anzahl beträgt in Gemeinden von 1.501 bis 3.000 Einwohner zwei weitere Mitglieder.
Die Stadt Oderberg hatte zum Stichtag 31.12.2012 2.172 Einwohner (maßgebliche Einwohnerzahl für die Kommunalwahl am 25.05.2014 - herausgegeben vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg).
Demnach sind zwei weitere Mitglieder zu bestellen.
Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg entscheidet über die weiteren Mitglieder und ihrer Stellvertreter nach § 41 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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