Vorlage - OD-008/2016
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Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet über die Vertreter durch offenen Wahlbeschluss. ja nein
Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg wählt als Vertreter und deren Stellvertreter:
a) Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“
VertreterFrau/Herr __________________________________
StellvertreterFrau/Herr __________________________________
b) Gewässer- und Deichverband „Oderbruch“
VertreterFrau/Herr __________________________________
StellvertreterFrau/Herr __________________________________
c) Wasser- und Bodenverband „Welse“
VertreterFrau/Herr __________________________________
Stellvertreter Frau/Herr __________________________________
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Für folgende Verbände, in denen die Gemeinde Mitglied ist, sind Vertreter und deren Stellvertreter zu benennen:
a) Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“ b) Gewässer- und Deichverband „Oderbruch“ (GeDO) c) Wasser- und Bodenverband „Welse“
Beim Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“ und dem Gewässer- und Deichverband „Oderbruch“ dürfen auf der Grundlage der einschlägigen Organisationsvorschriften eine oder mehrere vertretungsberechtigte natürliche Personen in die Verbands- bzw. Mitgliederversammlung entsendet werden (§ 8 Verbandssatzung „Finowfließ“; § 10 Abs. 2 Verbandssatzung „Oderbruch“). Gemäß §§ 4 und 11 der Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ ist jede Gemeinde für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen Verbandsmitglied und hat somit je angefangenen 10.000 ha beitragspflichtiger Fläche einen Sitz in der Verbandsversammlung.
Bisherige Vertreter der Stadt waren:
a) Friedhelm Koth b) Frank Marschke c) Dieter Lindner
Gewählt wird nach den Bestimmungen des § 39 Abs. 1 Sätze 1, 2 i. V. m. § 40 BbgKVerf. Von einer geheimen Wahl kann abgewichen werden, soweit das einstimmig (ohne Nein-Stimme) beschlossen wird.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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