Vorlage - OD-008/2016

 
 
Betreff: Wahl der Vertreter und deren Stellvertreter in Verbänden
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Manuela StieglerAktenzeichen:12.92
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
09.05.2016 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg zurückgestellt   
08.06.2016 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung

Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet über die Vertreter durch offenen Wahlbeschluss.

ja nein

 

Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg wählt als Vertreter und deren Stellvertreter:

 

a)      Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“

 

VertreterFrau/Herr __________________________________

 

StellvertreterFrau/Herr __________________________________

 

b)     Gewässer- und Deichverband „Oderbruch“

 

VertreterFrau/Herr __________________________________

 

StellvertreterFrau/Herr __________________________________

 

c)      Wasser- und Bodenverband „Welse“

 

VertreterFrau/Herr __________________________________

 

Stellvertreter Frau/Herr __________________________________

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Für folgende Verbände, in denen die Gemeinde Mitglied ist, sind Vertreter und deren Stellvertreter zu benennen:

 

a)      Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“

b)      Gewässer- und Deichverband „Oderbruch“ (GeDO)

c)      Wasser- und Bodenverband „Welse“

 

Beim Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“ und dem Gewässer- und Deichverband „Oderbruch“ dürfen auf der Grundlage der einschlägigen Organisationsvorschriften eine oder mehrere vertretungsberechtigte natürliche Personen in die Verbands- bzw. Mitgliederversammlung entsendet werden (§ 8 Verbandssatzung „Finowfließ“; § 10 Abs. 2 Verbandssatzung „Oderbruch“).

Gemäß §§ 4 und 11 der Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ ist jede Gemeinde für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen Verbandsmitglied und hat somit je angefangenen 10.000 ha beitragspflichtiger Fläche einen Sitz in der Verbandsversammlung.

 

Bisherige Vertreter der Stadt waren:

 

a)      Friedhelm Koth

b)      Frank Marschke

c)      Dieter Lindner

 

Gewählt wird nach den Bestimmungen des § 39 Abs. 1 Sätze 1, 2 i. V. m. § 40 BbgKVerf. Von einer geheimen Wahl kann abgewichen werden, soweit das einstimmig (ohne Nein-Stimme) beschlossen wird.

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Gudrun Hampel

 

Manuela Stiegler

 

Astrid Gohlke

 

Jörg Matthes

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen