Vorlage - LS-007/2016 IV
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Problemdarstellung/Sachverhalt:
Sachstand zu TOP 10 der GV 22.03.2016
Mit Schreiben vom 31.03.2016 der LAG Barnim e.V. wurde der Verwaltung das Prüfergebnis der LAG zur Förderfähigkeit der Maßnahme „Grundhafter Ausbau Gehweg Lüdersdorfer Straße“ im OT Lunow mitgeteilt. Die erforderliche Mindestpunktzahl wurde nicht erreicht. Somit hat eine Antragstellung auf Fördermittel im Rahmen einer integrierten und nachhaltigen Entwicklung in der LEADER- Region des Kreises Barnim keine Aussicht. Mit diesem Ergebnis musste auf Grund der vorgeschriebenen Voraussetzungen in diesem Förderprogramm gerechnet werden. Seitens der Verwaltung wurde bereits mit Schreiben vom 14.03.2016 ein weiterer Antrag auf Fördermittel für 2017 gestellt. Hierbei handelt es sich um einen „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen im kommunalen Straßenbau zur Verkehrsverbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden“ der beim Landesbetrieb Straßenwesen gestellt wurde. Die Zuwendung sieht hier ähnlich aus. Die baulichen Maßnahmen können mit 75% der förderfähigen Kosten gefördert werden. Für die Planungs- und Nebenkosten gilt folgende Regelung: maximal 15 % der Baukosten sind förderfähige Kosten der Planungs- und Nebenkosten. Diese werden dann ebenso mit 75% gefördert. Mit Schreiben vom 21.03.2016 erhielt ich die Eingangsbestätigung des v.g. Antrages. Nach Erhalt der Entscheidung durch den Landesbetrieb Straßenwesen werden Sie umgehend über das Ergebnis informiert und der weitere Verfahrensweg besprochen.
Die GV forderte die Verwaltung auf, die Kosten für den grundhaften Ausbau zu benennen. Gleichzeitig fragten Sie nach dem prozentualen Satz der Umlage. Dazu möchte ich folgenden Sachstand mitzuteilen: Grundlage der Fördermittelbeantragung ist eine detaillierte Kostenkalkulation (Stand 29.11.2012) durch das Planungsbüro Nerreter. Diese Maßnahme beinhaltet 3 Bauabschnitte.
Hierfür sind Gesamtkosten (Bau und Nebenkosten ohne Grunderwerb) für alle 3 Bauabschnitte in Höhe von 403.249,71 € kalkuliert. Gemäß Satzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (Straßenausbaubeitragssatzung), in der Sitzung am 18.05.2010 beschlossen, ist gemäß § 5 „Anteil der Gemeinde und der Beitragspflichtigen am Aufwand“, Punkt 3 Hauptverkehrsstraße,b Gehwege: ein prozentualer Satz von 50 v.H. festgeschrieben.
Das aktuelle Kostenangebot der Fa. M&N Landschaftsbau in Höhe von 175.000,00 € wurde ohne Abstimmung des Leistungsumfanges eigenständig durch die Gemeinde abgefordert. Ein direkter Vergleich ist nicht möglich. Es ist nicht erkennbar, welche Bereiche im Angebot als Reparatur angeboten wurden. Zu erkennen ist jedoch, dass die angebotenen Mengen der Pflasterung und der Borde sich nicht mit den kalkulierten und beplanten Mengen der Planung decken. Die Planung des grundhaften Ausbaus in den o.g. drei Bauabschnitten ist umfassender.
Auch eine Reparaturmaßnahme in der angebotenen Höhe von 175.000,00 € ist gemäß Vergaberecht diese Bauleistung auszuschreiben. Um vergleichbare Angebote einzuholen, besteht auch hier die Notwendigkeit einer Planung inklusive Trägerbeteiligung, Vermessung sowie Klärung der Eigentumsverhältnisse.
Als Anlage habe ich Ihnen die Lagepläne mit Stand 29.02.2016 beigefügt.
Hinweis: Auf einem Blatt befindet sich jeweils der einzelne Lageplan doppelt.
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