Vorlage - AA-021/2016 IV

 
 
Betreff: Stand Aufgabenübertragung Schulträgerschaft
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Frau Manuela StieglerAktenzeichen:10.20
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Information
12.05.2016 
Amtsausschuss zur Kenntnis genommen   

Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Es soll kurz in chronologischer Reihenfolge dargestellt werden, was durch die Amtsverwaltung unternommen wurde, um dem Willen der Gemeinden folgend, die Aufgabe der Schulträgerschaft vom Amt auf die Gemeinden zurück zu übertragen:

 

19.01.2015 Anfrage des damaligen Amtsdirektors, Herr Hehenkamp, an Herrn Tacke, Dezernent

des Landkreises Barnim, mit der Bitte um ein Gespräch zum Thema.

 

Es folgten einige nicht dokumentierte Gespräche.

 

23.04.2015 Beschluss Nr. CH-034/2015 Rückgabeverlangen Gemeinde Chorin

 

27.04.201 5 Beschluss Nr. BR-022/2015 Rückgabeverlangen Gemeinde Britz

 

20.07.2015 Zuarbeit an den Landkreis BAR, Kommunalaufsicht, durch Frau Stiegler mit dem Inhalt: eine Übersicht über alle Beschlüsse im Zusammenhang mit der Übertragung der Aufgabe Schulträgerschaft

 

13.08.2015 Auswertungsgespräch zu der Zuarbeit und dabei auftretenden Fragen zwischen Landkreis BAR und Amt BCO (Protokoll liegt vor)

 

19.08.201 5 Beschluss Nr. OD-029/2015 Rückgabeverlangen Stadt Oderberg

 

17.09.2015 Beschluss Nr. HO-012/2015 Rückgabeverlangen Gemeinde Hohenfinow

 

14.09.2015 Beschluss Nr. CH-043/2015 Bestätigung Rückgabeverlangen Gemeinde Britz nach Vorlage weiterer lnformationen

 

24.09.2015 Beschluss Nr. CH-074/2015 Bestätigung Rückgabeverlangen Gemeinde Chorin nach Vorlage weiterer lnformationen

 

06.10.2015 Beschluss Nr. Ll-019/2015 Rückgabeverlangen Gemeinde Liepe

 

22.10.2015 Zuarbeit Frau Gohlke zu den finanziellen Auswirkungen der Rückübertragung der Schulträgerschaft auf die Stadt Oderberg

 

03.12.2015 Beschluss Nr. AA-069/2015 Zustimmung zur Rückübertragung durch den Amtsausschuss

 

14.12.2015 Nachforderung von weiteren Unterlagen durch die Kommunalaufsicht des Landkreises

BAR

 

17.12.2015 Beschluss Nr. Nl-045/2015 Rückgabeverlangen Gemeinde Niederfinow

 

28.12.2015 Antrag auf Genehmigung des Schulträgerwechsels mit der gleichzeitigen Rückübertragung der Aufgabe der Schulträgerschaft vom Amt BCO auf die Gemeinden Britz, Chorin, Liepe, Niederfinow, Hohenfinow und die Stadt Oderberg - beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

 

29.12.2015 Zuarbeit durch Frau Stiegler hinsichtlich Schulbezirkssatzungen und der zwischenzeitlich gefassten Beschlüsse der Gemeinden und des Amtes BCO (Nachforderung vom 14.12.2015)

 

07.01.2016 Zuarbeit Frau Gohlke hinsichtlich der Darstellung der finanziellen Auswirkungen (Nachforderung vom 14.12.2015)

 

08.01.2016 telefonische Rücksprache mit Schulaufsicht des MBJS: Als Posteingang des Antrages gilt der 04.01.2016, die Bearbeitung erfolgt nach Posteingang und ist zur Zeit bei den Eingängen vom 13.05.2015

 

26.01.2016 Rücksprache mit MBJS über weitere Vorgehensweise und Anforderung von Unterlagen

 

28.01.2016 Gespräch im Landkreis, Kommunalaufsicht Herr Speer und Herr Schwarz: Nochmals

Nachfragen zum Zahlenmaterial und zur Vorgehensweise - Abstimmungsergebnis: Die Kommunalaufsicht kontaktiert das MBJS hinsichtlich der Formulierung einer Stellungnahme des Landkreises zur geplanten Rückübertragung

 

02.02.2016 E-Mail des Landkreises Barnim, Kommunalaufsicht, an das MBJS, in dessen Anhang sich die Unterlagen befinden, die das MBJS vom Amt BCO abgefordert hatte.

 

28.04.2016 Zuarbeit Frau Gohlke zu den Fragen aus dem Gespräch am 28.01.2016

 

07.04.2016 positive Stellungnahme des Landkreises Barnim zur Rückübertragung


 

 

Weiter Vorgehensweise :

 

Mit dem Vorliegen der Stellungnahme des Landkreises kann nun der Kreisschulrat beteiligt wer- den. lm Weiteren sind die Schulkonferenzen anzuhören (Zuständigkeit Fachdienst Organisation/Soziales).

 

Das MBJS wird den Antrag des Amtes BCO in der Rechtsabteilung voraussichflich am 20.05.2016

beraten (telefonische Auskunft von Herrn Frank).

 

Vorzubereiten sind die Vermögensauseinandersetzungen (Zuständigkeit: Fachdienst Finanzverwaltung).