Vorlage - OD-009/2016
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Die Stadtverordnetenversammlung stellt per Beschluss fest, dass innerhalb der Stadtverordnetenversammlung Oderberg keine Fraktionen gebildet werden.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Fraktionen sind Vereinigungen von Mitgliedern der Gemeindevertretung. Eine Fraktion muss bei Gemeindevertretungen mit bis zu 32 Gemeindevertretern aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen. Nähere Einzelheiten über die Bildung von Fraktionen, ihre Rechte und Pflichten sollten in der Geschäftsordnung der Gemeinde geregelt sein. Fraktionen sind Teile einer Gemeindevertretung, nicht Untergliederungen einer Partei. Eine Parteimitgliedschaft ist keine Voraussetzung für die Fraktionsmitgliedschaft. Mitglieder der selben Wahlliste können, müssen sich aber nicht zu einer Fraktion zusammenschließen. Die Fraktionsbildung ist durch ein Protokoll über Tag, Ort, Anwesenheit sowie Ergebnis des Zusammenschlusses und Benennung des Fraktionsnamens zu dokumentieren.
Die aktuelle Geschäftsordnung der Stadt Oderberg vom 12.02.2009 enthält in § 15 Regelungen zu Fraktionen. Demnach haben Fraktionen dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung von ihrer Bildung unverzüglich schriftlich Kenntnis zugeben.
Sollte innerhalb der neu gewählten Stadtverordnetenversammlung keine Fraktionen gebildet werden, sollte hierzu ein Feststellungsbeschluss getroffen werden. Mit dem Beschluss wird festgelegt, dass bei der Benennung bzw. Wahl von Mitgliedern und deren Stellvertreter für die Ausschüsse, den Amtsausschuss sowie weiterer Gremien quasi von einer (Gesamt-)Fraktion der Stadtverordnetenversammlung ausgegangen wird.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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