Vorlage - OD-009/2016

 
 
Betreff: Bildung von Fraktionen
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Manuela StieglerAktenzeichen:12.92
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
09.05.2016 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   
Anlagen:
§ 32 BbgKVerf

Die Stadtverordnetenversammlung stellt per Beschluss fest, dass innerhalb der Stadtverordnetenversammlung Oderberg keine Fraktionen gebildet werden.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Fraktionen sind Vereinigungen von Mitgliedern der Gemeindevertretung. Eine Fraktion muss bei Gemeindevertretungen mit bis zu 32 Gemeindevertretern aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen. Nähere Einzelheiten über die Bildung von Fraktionen, ihre Rechte und Pflichten sollten in der Geschäftsordnung der Gemeinde geregelt sein. Fraktionen sind Teile einer Gemeindevertretung, nicht Untergliederungen einer Partei. Eine Parteimitgliedschaft ist keine Voraussetzung für die Fraktionsmitgliedschaft. Mitglieder der selben Wahlliste können, müssen sich aber nicht zu einer Fraktion zusammenschließen. Die Fraktionsbildung ist durch ein Protokoll über Tag, Ort, Anwesenheit sowie Ergebnis des Zusammenschlusses und Benennung des Fraktionsnamens zu dokumentieren.

 

Die aktuelle Geschäftsordnung der Stadt Oderberg vom 12.02.2009 enthält in § 15 Regelungen zu Fraktionen. Demnach haben Fraktionen dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung von ihrer Bildung unverzüglich schriftlich Kenntnis zugeben.

 

Sollte innerhalb der neu gewählten Stadtverordnetenversammlung keine Fraktionen gebildet werden, sollte hierzu ein Feststellungsbeschluss getroffen werden. Mit dem Beschluss wird festgelegt, dass bei der Benennung bzw. Wahl von Mitgliedern und deren Stellvertreter für die Ausschüsse, den Amtsausschuss sowie weiterer Gremien quasi von einer (Gesamt-)Fraktion der Stadtverordnetenversammlung ausgegangen wird.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Manuela Stiegler

 

Manuela Stiegler

 

Astrid Gohlke

 

Jörg Matthes

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 § 32 BbgKVerf (329 KB)