Vorlage - OD-010/2016
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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Bildung folgender Fachausschüsse mit einer Besetzungsstärke von:
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Bildung von Ausschüssen obliegt der Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung (§ 43 Absatz 1 BbgKVerf).
Die Stadtverordnetenversammlung hat hierzu im § 17 ihrer Geschäftsordnung vom 12.02.2009 geregelt, dass zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung Fachausschüsse gebildet werden können.
Mit Beschluss Nr. OD-034/2015 vom 19.08.2015 bestand bis zur Auflösung der Stadtverordnetenversammlung ein Entwicklungsausschuss mit sechs Mitgliedern.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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